Hallo!
Ich habe das erste Mal meine Steuererklärung abgegeben und konnte Renovierungskosten für meine Wohnung nach § 35a EStG geltend machen. Da ich zum damaligen Zeitpunkt leider nicht genug Geld auf meinem Konto hatte, bat ich meinen Vater, die Malerkosten zu überweisen. Ihm habe ich das Geld in Raten zurück gezahlt. Im Gesetzestext steht lediglich, dass die Überweisung auf das Konto des Empfängers nachgewiesen werden muss. Das können wir, allerdings nicht von meinem Konto sondern von dem meines Vaters. Die Rechnung ist auf meinen Namen ausgestellt. Kann es sein, dass dies nun nicht anerkannt wird?
Vielen Dank für die Hilfe!