§ 35a EStG Überweisung vom Vater erfolgt

Hallo!
Ich habe das erste Mal meine Steuererklärung abgegeben und konnte Renovierungskosten für meine Wohnung nach § 35a EStG geltend machen. Da ich zum damaligen Zeitpunkt leider nicht genug Geld auf meinem Konto hatte, bat ich meinen Vater, die Malerkosten zu überweisen. Ihm habe ich das Geld in Raten zurück gezahlt. Im Gesetzestext steht lediglich, dass die Überweisung auf das Konto des Empfängers nachgewiesen werden muss. Das können wir, allerdings nicht von meinem Konto sondern von dem meines Vaters. Die Rechnung ist auf meinen Namen ausgestellt. Kann es sein, dass dies nun nicht anerkannt wird?

Vielen Dank für die Hilfe!

Ich denke das geht schon.
Die Arbeiten fanden an Ihrer Wohnung statt, die Rechnung ist auf Ihren Namen und der Betrag wurde überwiesen. Das sollte ausreichen. Hier ist ja lediglich ein „Kreditgeber“ im Spiel.