§361a Wiederruf vom Kaufvertrag

Guten Tag,

kann mir evtl. jemand sagen wann dieser Passus gültig ist?

O.g. Paragrphen steht: „Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt…“ Wann wird einem Verbraucher denn per Gesetzt das Wiederrufsrecht eingeräumt?

Angenommen ich kaufe ein Handy in einem Laden, weil es als Geb.Geschenk gedacht ist. Muss dann leider feststellen, dass dieses nicht mehr benötigt wird, wg. Doppelkauf, und möchte es zurückgeben. Der Verkäufer weigert sich aber, da Hadys vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen sind.

Meiner Meinung nach hat doch jeder per Gesetz ein 14tägiges Rücktrittsrecht von Kaufvertrag. Oder gibt es hier Ausnahmen?

Vielen Dank schon mal.

Hallo Ratsuchende,

ich bin Immobilienfachmann und gebe Auskunft darüber.
Ein notarieller Kaufvertrag ist bindend und beinhaltet i.d.R. keinen Rücktritt.
Er ist zu erfüllen.

Friedrich Pausch

Hallo,

aber das ist ja kein notarieller Kaufvertrag, wenn ich in einen Laden gehe und mir ein Handy kaufe, oder?

LG Meli

Ich kenne mich im Bereich Immobilienkauf aus. Wenn man ein Handy kauft, ist das eine völlig andere Sache.
Ich denke, dass hier vielleicht besser die Verbraucherberatung helfen kann.

Viele Grüss
Friedrich Pausch

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