Anwesenheitspflicht!
Hallo erstmal,
Folgende Situation:
Der Arbeitgeber sinngemäß:
„Hab mir also letzte Woche einen Langzeitarbeitslosen eingestellt! Tolle Sache sowas. Hätte ich schon viel früher machen sollen! Der war so froh nach der langen Zeit wieder einen Job zu bekommen und mit der Androhung Hartz 4 sind die (Arbeitslosen) jetzt zu allem bereit. Ich zahle ihm 37,5 Std. habe ihm aber zu verstehen gegeben, daß es einer dauerhaften Beschäftigungschance sicher nicht abwägig wäre, durch besonderen Eifer aufzufallen, was da bedeutet, so lange wie ich selbst also bis 18.30 Uhr täglich und jeden vierten Samstag zusätzlich, ohne Extra- Bezahlung versteht sich, möchte ich ihn sehen. Pausen? Die Arbeit ist so leicht, da braucht man wirklch keine Mittagspause! Zigarettenpausen über den Tag verteilt, das sollte genügen. Was soll ich sagen. Er machts! Die stehen mit dem Rücken an der Wand und das tollste, die bisherigen Beschäftigten haben damit auch die längste Zeit 37,5 Std, gearbeitet. Entweder sie ziehen mit oder…raus! Zwei Jahre schmoren lassen und die schnurren wie die Kätzchen, fressen quasi aus der Hand!
Gleiches natürlich, wenn da einer mit Arbeitsgericht droht! Ha, ha der soll nur kommen, wenn der wirklich meint seine Karriere bei mir damit zu verlängern…“
Jetzt die Frage:
Welche ehrliche Möglichkeit bei Wahrung des lang ersehnten Arbeitsplatzes hat der zur Probe eingestellte Langzeitarbeitslose?
Und, wie sollte sich die Alt-Belegschaft (Rechtsmittel?) in Angesicht der neuen Situation verhalten?
Gruß Torsten
PS:
Es irrt derjenige, der da glaubt, hier stehe reine Fiktion!
