§ 38 Versicherungsvertragsgesetz

Hallo zusammen,
ich habe vor etwas mehr als 2 Jahren eine Brillen-Versicherung für meine neue Brille abgeschlossen. Zu Beginn diesen Jahres habe ich mir bei einem anderen Optiker eine andere Brille machen lassen und über den jetzt eine neue Versicherung laufen. Blöderweise habe ich vergessen, die alte Versicherung zu kündigen.
Da ich Ende letzten Jahres meine Hausbank gewechselt habe, kam die Lastschrift der ersten Brillenversicherung uneingelöst zurück. Da ich im März umgezogen bin, hat die Post (Anfang April eine Zahlungserinnerung und Anfang Mai eine Mahnung) mich erst heute erreicht, da sie noch bei meinem ehemaligen Vermieter lag. In der Mahnung wird mir eine Kündigung nach $38 VVG angedroht. Wenn ich wieder nicht zahle und die Versicherung mir kündigt, hat sie dann noch irgendwelche Ansprüche mir gegenüber? Ich habe ein wenig Angst, dass dann irgendwann Post vom Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt / Gericht kommt. Oder habe ich irgendwie die Chance, aus der Versicherung rauszukommen, also selber zu kündigen?

Viele Dank für die Hilfe!!
LG jojo747

Hallo,
als aller erstens musst du im Vertrag deiner Versicherung schaun wie lange dieser leuft ob es irgend wo dran steht welche lauf länge er hat.
Und auf dieses datum kündigen .
Und ja leider must du die bis jetzt aufgekommen kosten zahlen. Sie haben das recht auf dieses geld. Wen du glück hast gehn sie mit dir auch ein Vergleich ein wen du ihnen deine lange schilderst.
Du hätest dies verhindern können in dem du gleich angeben hätest das du diese brille nicht mehr bestizt.
mfg