Wir wuerden gerne in unseren Ausbildungsbetrieb eine Krankenschwester aus Russland als Pflegerin einzustellen.
Dem Gesetz § 39 AufenthG nach, muss mann dabei dem Arbeitsams beweisen, dass diese Einstellung keine negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft hat und dass es keine passenden MA in Dt. oder EU fuer diese Einstellung gibt.
Wie kann man das regeln ohne es ueber die ZAV zu machen (dass ist ausserst umstaendlich und kostet)?
Hallo!
Tut mir leid, aber da kenne ich mich überhaupt nicht damit aus.
Gruß
Christine
Guten tag,
da dies keine Beschäftigung ist, welche zustimmungsfrei ist (bitte beachten Sie die BeschV: http://www.gesetze-im-internet.de/beschv/__30.html) lässt sich der Kontakt mit der ZAV nicht umgehen.
Bitte kontaktieren Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde.
Im Normalfall kann diese eine solche Anfrage für Sie bei der ZAV durchführen.
Ob Ihnen als Betrieb durch die ZAV Kosten berechnet werden, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
SunnySasi
Hallo!
Leider gibt es auf diese Frage nur eine Antwort:
Nein, es gibt keine Möglichkeit, auf legalem Weg die Zustimmung der ZAV bzw. der Bundesagentur für Arbeit (BfA) zu umgehen, wenn die Krankenschwester sich noch in Russland aufhält.
Wenn sie sich schon in Deutschland aufhält, dann muss sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen, die dann wiederum die ZAV im Genehmigungsverfahren einschaltet.
Was die Kosten betrifft, bin ich zwar kein Experte im Gebührenrecht, aber meines Wissens fallen für das Genehmigungsverfahren keine Kosten an. Dazu müssten Sie sich aber wirklich noch mal erkundigen.
MfG,
Lydia
Hallo, das kann man ohne ZAV garnicht regeln. Die Russin benötigt zur Einreise in das Bundesgebiet ein Visum zur Arbeitsaufnahme. Da muss im Vorfeld immer die ZAV beteiligt werden,da es sich hier um eine Tätigkeit nach § 30 Beschäftigungsverordnung handelt.
Einzige Möglichkeit wäre, wenn die Ausländerin bereits mit Aufenthalt in Deutschland lebt und bereits jede Tätigkeit ausüben darf. Hierbei kann es sich jedoch nur um Personen handeln, die sich hier zur Familienzusammenführung aufhalten.
Gruß Maike
Hallo,
leider kann ich, bei der Beantwortung, der Frage nicht helfen.
Mit den gesetzlichen Voraussetzungen kenne ich mich nicht so
aus.
Vielleicht kann ein Anderer helfen?
Gruß
Hallo,
da das gesetz eingehalten werden muß, sehe ich keine andere möglichkeit. Siehe ArbeitsmarkZulassungsVerfahren:
http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
Der Gesetzgeber hat vorgesehen,dass ein Ausländer nicht einen Deutschen(der dann arbeitslos würde) vom Arbeitsmarkt verdrängt… Das würde Fremdenfeindlichkeit enorm fördern,und das wollen wir alle nicht!
Bei Praktikanten oder Au-Pair ist das etwas Anderes
viel Erfolg
Ich würde diese Frage einmal hier einstellen :. http://www.info4alien.de/ dort schreiben u.a.a Mitarbeiter div. Ausländerbehörden, also können Sie hier fundierte Auskünfte erhalten.+Ich hofe das ich Ihnen etwas weiterhelfen konnte.
Trotz dem Danke
Erstmal vielen Dank fuer Ihre Antwort.
Was ist mit einem Praktikum? Koennte sie als Praktikantin in Deutschland arbeiten und Geld verdienen?
Koennte man hier die ZAV umgehen??
Hallo,
ich glaube das ist ein ausichtlosses Unterfangen. Wer soll ernsthaft glauben, das eine Auszubildende in BRD nicht zu bekommen ist?
Ich seh nur den normalen Weg, alles andere würde den Beigeschmack der Illegalität haben.
Gruß,
D.Neu
… wie kommst du auf die Idee dass das umständlich ist und kostet? Ein Formular ausfüllen = umständlich? Also bitte. Die Ausländerbehörde fragt dann bei der Agentur für Arbeit nach.
alwosa
Vielen Dank für das in mich gesetzte Vertrauen. Aber ich muss Sie leider enttäuschen, habe leider von der Ihnen beschriebenen Thematik keine Ahunung, sorry.
In München und soviel mir bekannt ist auch in Hamburg, gibt es eine Organisation die sich für ausländische Mitbürger einsetzt. Vielleich kann man Ihnen da einen hilfreichen Tipp geben.
Karawane e.v.
c/o EineWeltHaus
Schanthalerstr.81
München
MFG
Leo
Hallo,
ich denke du wirst keine Möglichkeit finden dein Ansinnen durchzusetzen.