§ 3a UStG, Umsatzsteuer an Kunden im Ausland

Hallo,

angenommen ein deutsches Unternehmen bieten einem Unternehmen aus Asien seine Dienstleistungen für einen PR-Fim in Deutschland an. Der Film wird in Deutschland gedreht und vom Kunden in Asien nicht (kommerziell) firmenintern genutzt. Die Dienstleistung wurde in Deutschland erbracht; kann der deutsche Unternehmer sich auf § 3a UStG berufen und dem Kunden in Asien eine Rechnung ohne Umsatzst. stellen?

ich habe einen Fehler gemacht:

der Film wird vom Kunden in Asien nicht (kommerziell) firmenintern genutzt.

es sollte heißen: der Film wird vom Kunden in Asien (nicht kommerziell) nur firmenintern genutzt.

Hallo stewie,

meine Einschätzung … ganz ohne Gewe(ä)hr :wink: Die Dienstleistung wurde in Deutschland erbracht und unterliegt damit auch der Mehrwertsteuer.

Innergemeinschaflicher Verkehr kommt da wohl kaum in Frage.

Aber wie gesagt, meine Einschätzung :smile:

Liebe Grüße
usch

Hallo Stewie

nach meiner Einschätzung wäre keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, weil der Empfänger auch Unternehmer ist und es anscheinend eine Leistung des Abs. 4 ist.

Bella

Servus Uschi,

in dem erwähnten § 3a UStG ist der Ort der sonstigen Leistung geregelt. Das hat nichts mit der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (die übrigens auch bloß eine von vielen ist) zu tun.

Nun hat § 3a UStG nicht bloß einen Absatz I, von dem Du ausgehst, sondern u.a. auch Absätze III und IV. Und um diese geht es hier.

Schöne Grüße

MM

Ah, okay. Danke :smile: Wieder etwas dazu gelernt.