Tach auch. 
Wollte mal folgende Rechnung aufmachen, wenn jemand 3Tage die Woche arbeitet. Do(~12h) Fr(~9h) und Sa(~10h) (3tage/31h) Wie viel Urlaubsanspruch hat dann der Arbeitnehmer mit einem festen Arbeitsvertrag? Ist es unerheblich ob dieser in der Gastronomie Arbeitet?
Man nehme mal an der Arbeiter bekäme (wie es in seinem Arbeitsvertrag steht) nur 12Urlaubstage, gäbe es für ihn eine andere Möglichkeit diese (evtl falsche?) Regelung verbieten zu lassen ohne selbst via Anwalt dagegen anzugehen? (Weil das zu 100% für den Arbeitnehmer die Kündigung aus fadenscheinigen Gründen zur folge hätte)
Hi!
Wollte mal folgende Rechnung aufmachen, wenn jemand 3Tage die
Woche arbeitet. Do(~12h)
Der AN sollte dem AG mal den hier
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
unter die Nase reiben.
Fr(~9h) und Sa(~10h) (3tage/31h) Wie
viel Urlaubsanspruch hat dann der Arbeitnehmer mit einem
festen Arbeitsvertrag?
Naja - da Du zum vertraglichen Urlaub bei Vollzeit nichts sagst, muss man auf das BUrlG zurückgreifen.
Da steht was von 24 WERKtagen (alle Tage von MO-SA, unabhängig, ob gearbeitet wird) oder besser 4 Wochen.
12 Tage / 3 x 5 (bei normaler 5-Tg-Woche) = 20 Tage (passt also)
12 Tage / 3 x 6 (bei 6-Tage-Woche) = 24 Tage, und somit genau das, was im BUrlG steht.
Man nehme mal an der Arbeiter bekäme (wie es in seinem
Arbeitsvertrag steht) nur 12Urlaubstage, gäbe es für ihn eine
andere Möglichkeit diese (evtl falsche?) Regelung verbieten zu
lassen ohne selbst via Anwalt dagegen anzugehen? (Weil das zu
100% für den Arbeitnehmer die Kündigung aus fadenscheinigen
Gründen zur folge hätte)
Die Regelung IST nicht falsch, weshalb der AN sich den Gang zum Anwalt und/oder ArbG sparen kann.
LG
Guido