3monate vollzeit! wo bin ich danach versichert?

liebe mitglieder,
ich bin nun 18 und möchte einen vollzeitjob für 3monate antreten.
nun bin ich noch bei meinen eltern versichert.
der job ist sozialversicherungspflichtig,
was heißt das?
2.muss ich für die versicherungenkosten selbst aufkommen und wenn ja für welche versicherungen?
3. nach den 3monaten höre ich auf mit dem job, wo bin ich dann verischert oder bin ich dann wieder bei meinen eltern versichert?

bruache dringend eure hilfe, wenn möglich noch heute,
danke im voraus

Du musst dich für die 3 Monate selbst bei einer Krankenversicherung (AOK,DAK, IKK usw.) versichern. Nach den 3 Monaten bist du wieder bei deinen Eltern mitversichert, wenn du nicht arbeitest.

hallo unbkannter,
sozialversicherungspflicht heißt: beitragspflichtig für rentenversicherung, arbeitslosenversicherung, pflegepflichtversicherung, krankenversicherung, dies wird alles vom arbeitgeber vom gehalt abgezogen.
dem arbeitgeber teilt man nur die krankenversicherung mit.
unfallschutz betseht während der arbeitszeit und auf dem weg zur und von der arbeit, dies trägt alleine der arbeitgeber.
nach den 3 monaten sind sie dann wahrscheinlich arbeitslos, werden sich beim arbeitsamt arbeitslos melden und zuständig für sie wird dann die arge sein, bei der sie sich melden werden. die übernehmen dann die sozialversicherungbeiträge.

gruß

michael

liebe mitglieder,

ich bin nun 18 und möchte einen vollzeitjob für 3monate
antreten.
nun bin ich noch bei meinen eltern versichert.
der job ist sozialversicherungspflichtig,
was heißt das?
2.muss ich für die versicherungenkosten selbst aufkommen und
wenn ja für welche versicherungen?
3. nach den 3monaten höre ich auf mit dem job, wo bin ich dann
verischert oder bin ich dann wieder bei meinen eltern
versichert?

bruache dringend eure hilfe, wenn möglich noch heute,
danke im voraus

Hallo don_corleone2,

für den Zeitraum als Arbeitnehmer werden Dir die Beiträge zu Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung vom Bruto-Lohn abgezogen. Damit Du das System besser kennen lernst, gibt es sog. Brutto-Netto-Rechner wie z.B. Nettolohn.de .

Du hast für diese 3 Monate die Wahl der Krankenkasse - am einfachsten ist es aber, bei Deiner aktuellen zu bleiben. Denn der Ansprechpartner Deiner Krankenkasse kann Dir zu diesem Thema auch weiterhelfen.

Falls Deine Eltern noch Kindergeld für Dich bekommen, bist Du nach dem Job wieder bei Deinen Eltern (Mutter oder Vater) familienversichert (das ist kostenlos) - also wie vorher. Falls nicht, was ich nicht hoffe, bist Du ein Fall für Jobcenter bzw. ARGE.

Viel Spaß beim Arbeiten!

Ralph

Hallo,
in der Tätigkeit wird das Einkommen vom Bruttoverdienst versteuert, von Diesem werden Sozialabgaben (Renten-, Kranken, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) erhoben, übrig bleibt das auszuzahlende Nettoeinkommen. Man fällt aus der Familienversicherung und muß sich selber versichern. Immerhin hat man die freie Krankenkassenwahl. Nach den 3 Monaten, kann man ohne Einkommen tatsächlich wieder in die Familienversicherung zurück. (bis zum 27 Lebensjahr ohne Ausbildung). Zum Glück, weil Diese ist kostenlos. Also am Besten einfach bei der eigene Krankenkasse für 3 Monate ummelden.

LG

Sorry,
im Personalrecht kenne ich mich nicht aus.
Gruss, lichtblick

Ist leider nicht ganz mein Thema:
Sozialversicherungsplichtig bedeutet, dass vom Bruttolohn Arbeitslosen,Kranken,Renten,Plegeversicherung abgezogen wird.
Bei Vollzeit werden diese Kosten vom Arbeitgeber (dein Chef) wie auch vom Arbeitnehmer (Du) getragen.
Du musst dem Arbeitgeber eine Zugehörigkeit bei einer Krankenkasse nachweisen und die Sozialversicherungsnummer mitteilen.
Wer wann wo versichert ist, ist mir leider nicht bekannt (ob bei Eltern etc.)
MFG

Hallo Don,

war leider beruflich verhindert und konnte deine Anfrage erst jetzt lesen.

Um welche Versicherung geht es dir denn?
Weshalb nur 3 Monate?

In der Regel zahlst du durch antreten einer sozialversicherungspflichtigen Stelle zur Hälfte die Sozialversicherungsbeiträge für Rentenversicherung, Arbeitslosenvericherung, Krankenversicherung, (andere hälfte der Arbeitgeber, Unfallversicherung 100% der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft)

Oder geht es dir um deine privaten Versicherungen? Wie Privathaftpflicht? Rechtsschutz?

Da es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist, kann man es generell nicht beantworten.

In der Regel heisst es: Erste Berufsausbildung beendet und eigenes Einkommen = selbst versichern und nicht mehr über die Eltern versichert.

Frag doch bitte den Versicherer, ob du weiter versichert bist und ob aufgrund der kurzen Dauer ein Verzicht auf die „Selbstversicherung“ gemacht werden kann.

Beste Grüße