wie ja jeder vernünftig denkende weiß, besteht das Deutsche Reich spätestens seit 1990 nicht mehr, da die BRD mit Gebiet der DDR die volle Souveränität auf dem Staatsgebiet erhielt.
Jedoch habe ich gelesen, dass Berlin einen Sonderstatus darstellt und die Besatzungsmächte dort noch Befugnisse haben.
wie ja jeder vernünftig denkende weiß, besteht das Deutsche
Reich spätestens seit 1990 nicht mehr
Hi,
ich hätte jetzt auf 1945 getippt, aber meine Tante Gugel sagt, dass das Deutsche Reich am 25. Juli 1947 durch den Alliierten Kontrollrat per Kontrollratsgesetz Nr. 46 staatsrechtlich aufgelöst wurde.
Jedoch habe ich gelesen, dass Berlin einen Sonderstatus
darstellt und die Besatzungsmächte dort noch Befugnisse haben.
Das Viermächteabkommen über Berlin war in Kraft bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990.
Afaik hat Kontrollratsgesetz 46 nur Preußen faktisch
aufgelöst, kann es sein dass du da was durcheinander bringst?
Hi Max,
du hast Recht. Es liegt wohl an der fortgeschrittenen Stunde…
Also bleib ich bei meiner gefühlt richtigen Zahl.
Somit hat das Deutsche Reich durch die Besatzung der Siegermächte 1945 aufgehört zu existieren.
Okay, naja ich meinte im Kopf zu haben, dass das Deutsche Reich zwar immer noch Bestand hatte, jedoch einfach handlungsunfähig war (dies bestätigt auch ein Gerichtsurteil des BVerfG 73:
„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.“
Demzufolge wurde wie ich meine das Deutsche Reich erst 1990 durch Eingliederung der DDR zum Bundesgebiet und den 2+4 Vertrag endgültig aufgelöst…
Aber das ist ja auch gar nicht die Frage, ich meinte gehört zu haben, dass der 2+4 Vertrag Berlin eine Sonerrolle mit Befugnissen der Alliierten zuschreibt. Das war meine eigentliche Frage
Jedoch habe ich gelesen, dass Berlin einen Sonderstatus
darstellt und die Besatzungsmächte dort noch Befugnisse haben.
Ich glaube da hast du was in den falschen Hals bekommen. Besonders herausgehoben war Berlin im Vertrag nur insofern, als dass es stets extra erwähnt wurde, da es nicht komplett Staatsgebiet der BRD noch der DDR war(es ist also immer von den Gebieten „der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und (von) ganz Berlin“ die Rede).
Eventuell vermischst du es auch mit der UN-Feindstaatenklausel, die Un-Mitgliedern erlaubt „Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat“ gegen Deutschland zu ergreifen (und die im übrigen auch heute noch nicht offiziell aufgehoben ist).
Ach genau, das war es, BRD, DDR und Berlin, weil Berlin ja während der Trennung diesen Sonderstatus innehatte. Danke dir
Bzgl. der Feindstaatenklausel:
„Nach Abschluss des Atomwaffensperrvertrages haben die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und Frankreich erklärt, dass Art. 53 und 107 der Charta kein Recht zur gewaltsamen Intervention in Deutschland gewähren.[4] Mit Russland wurde ähnliches in den Ostverträgen vereinbart.[5] Das Auswärtige Amt vertritt darüber hinaus die Ansicht, Artikel 53 und 107 seien obsolet, weil die Alliierten im Zwei-plus-Vier-Vertrag ein Weiterwirken ihrer Besatzungsrechte völkerrechtlich ausgeschlossen haben (§ 7 Abs. 1). Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass aufgrund der beseitigten Teilung auch die volle Souveränität wiederhergestellt wurde.[6] Da die Staaten heute in der EU und auch transatlantisch gesehen sog. befreundete Staaten sind, die in vielen Fragen gemeinsame Interessen haben, ist eine Intervention zudem unwahrscheinlich. Auch steht in der Feindstaatenklausel nicht, dass es verboten sei, den UN-Sicherheitsrat anzurufen, insofern würden aktuelle Vereinbarungen die anhand Art. 38 IGH-Statut ablaufen und dem Völkergewohnheitsrecht unterlaufen, nicht im Widerspruch zur Charta stehen. Aufgrund der völkerrechtlichen Übung und der Übereinkunft mit den Siegermächten ist daher mittlerweile allgemein anerkannt, dass nach dem Verfahren des opinio iuris nunmehr die Grundzüge der Klausel eine andere sind. Es ist jetzt nur noch die Aufgabe, dieses durch die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen auszuarbeiten, was gleichwohl zwar noch nicht passierte, aber auch nicht relevant ist.[7]“
Klingt ja sehr beruhigend, also ist es eigentlich egal ob diese Klausel noch existiert ? Wenn ich das richtig verstehe.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Demzufolge wurde wie ich meine das Deutsche Reich erst 1990 durch Eingliederung der DDR zum Bundesgebiet und den 2+4 Vertrag endgültig aufgelöst…
Wieso muss es aufgelöst worden sein, wenn es doch identisch war und sich dadurch nun „bloß“ die räumliche Ausdehnung erweitert hatte? Es gibt sicher noch einige Pahntasten, die sich da jetzt am Namen stören. Aber Staaten dürfen sich auch umbenennen ohne ihre Identität zu verlieren. War ja nun gerade in Bezug auf Deutschland auch nichts Neues.
Aber das ist ja auch gar nicht die Frage, ich meinte gehört zu haben, dass der 2+4 Vertrag Berlin eine Sonerrolle mit Befugnissen der Alliierten zuschreibt. Das war meine eigentliche Frage
Also Artikel 7 des 2+4 Vertrages ist da überraschend frei vom sonst üblichen Interpretationsspielraum:
„(1) Die [Alliierten] beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“
Vielleicht klemmt es daran, dass die BRD die volle Souveränität nicht zum 03.10.1990 sondern erst zum 15. 03.1991 erhielt und bis dahin logischerweise noch diverse Sonderrechte galten. Sonderrechte auf die die Westaliierten in der „alten“ BRD schon ab den 1950er Jahre sukzessive verzichtet hatten, so dass dies ohnehin nur noch für Berlin von größerer Relevanz war.
Davon abgesehen gab es natürlich noch Verträge zwischen der „alten“ BRD und der Westalliierten, die weiterhin Gültigkeit haben/hatten und mögliche „Sonderrechte“ definierten. Hier zählt etwa das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25. September 1990 zwischen der „alten“ BRD und den drei Westalliierten. Auch für die Präsenz sowjetischer Truppen auf den Gebiet der ehemaligen DDR und Berlins bis 1994 gab es diesbezüglich Verträge bzw. war dies im 2+4 Vertrag festgehalten. Diese „Sonderechte“ galten dann eben noch bis 1994, betrafen aber längst nicht mehr die Gebiete, die es vorher betroffen hatte. Wer genauer wissen will, sollte das einfach nachlesen.
Wer Verträge eingeht, ist natürlich nicht mehr vollkommen frei in seinen Entscheidungen, sondern eben an den Vertrag gebunden. Wenn man darauf abzielte, wäre wohl so inzwischen jeder Staat, der völkerrechtlich verbindliche Verträge eingegangen ist, nicht mehr souverän.