§4 ; 5 Abs.2 ff

Hallo,

hab irgendwie Verständnisprobleme mit dem o.g. §.

2.Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind.
Würde ja bedeuten, dass bei 100,-€ Rechnung, 70,-€ Ausgaben wären.
Was ist mit den restlichen 30€?

2 (Denk)Ansätze

  1. 100€ in die Ausgaben und 30€ in die Einnahmen buchen bei EÜR ODER
  2. nur 70€ davon in die Ausgaben buchen.

Wäre dies egal, wie dies dann erfasst wird oder gibt es Richtlinien dazu?

Und hierzu noch ne Frage
3Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so genügen Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen

Wenn 50 Personen der Firma, nen Kaffee bei McDoof bekommen würden, müssten dann alle Personen namentlich erfasst werden?
(is ja nun nicht viel Platz auf den Belegen der Gaststätten:frowning:)

VG René

2.Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus
geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen
übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als
angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche
Veranlassung nachgewiesen sind.

Würde ja bedeuten, daß bei 100,-€ Rechnung, 70,-€ Ausgaben
wären.

Nein, es sind 100,00 Euro Ausgaben (ich laß mal die USt außen vor!). Im zitierten § steht ja nur, daß die 70% übersteigenden Aufwendungen den Gewinn nicht mindern dürfen.

Also mindern 70,00 Euro den einkommensteuerlichen Gewinn und die restlichen 30,00 Euro erleichtern nur den Geldbeutel.

2 (Denk)Ansätze

  1. 100€ in die Ausgaben und 30€ in die Einnahmen buchen bei
    EÜR ODER

Nein, die 30 Euro sind doch keine Einnahme!

  1. nur 70€ davon in die Ausgaben buchen.

Wäre dies egal, wie dies dann erfaßt wird oder gibt es
Richtlinien dazu?

>> 100 Euro Ausgaben, den Gewinn aber wieder um 30 Euro erhöhen.

3Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so
genügen Angaben zu dem Anlaß und den Teilnehmern der
Bewirtung; die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen

Wenn 50 Personen der Firma, nen Kaffee bei McDoof bekommen
würden, müßten dann alle Personen namentlich erfaßt werden?

Ja. Wenn es als Bewirtungsaufwendung anerkannt werden soll…

(is ja nun nicht viel Platz auf den Belegen der
Gaststätten:frowning:)

Muß ja nicht direkt auf der Rechnung / Quittung stehen. Ein direkter Bezug zu einer anderen Art der Aufzeichnung (z. B. drangetackerte Anlage DIN A4) reicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Besten Dank, jetzt ist es klarer!:wink: owT
VG René