Hallo,
hab irgendwie Verständnisprobleme mit dem o.g. §.
2.Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind.
Würde ja bedeuten, dass bei 100,-€ Rechnung, 70,-€ Ausgaben wären.
Was ist mit den restlichen 30€?
2 (Denk)Ansätze
- 100€ in die Ausgaben und 30€ in die Einnahmen buchen bei EÜR ODER
- nur 70€ davon in die Ausgaben buchen.
Wäre dies egal, wie dies dann erfasst wird oder gibt es Richtlinien dazu?
Und hierzu noch ne Frage
3Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so genügen Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen
Wenn 50 Personen der Firma, nen Kaffee bei McDoof bekommen würden, müssten dann alle Personen namentlich erfasst werden?
(is ja nun nicht viel Platz auf den Belegen der Gaststätten:frowning:)
VG René