4-Ader Leitung zum Unterverteiler erlaubt?

Hallo zusammen,

der Energieversorger (Raum Saarland) ersetzt die alten Freileitungen (4-Ader) durch neue Erdleitungen (ab HAK 5-Ader).
D.h. für mich, ich muss im Haus (1 Fam. + ELW) eine neue zentrale Zähleranlage (2 Zähler) mit 5x16mm² Zuleitung installieren.
Die alten Zählerschränke möchte ich dabei als Unterverteilung verwenden.
Die Verbindungsleitung zu meiner UV kann ich problemlos neu als 5-Ader Leitung verlegen.
Als Verbindungsleitung zur ELW möchte ich aber weiterhin die vorhandene 4-Ader Leitung nutzen da ich ansonsten 2 Wohnungen aufstemmen muss.
Soweit ich weiß, ist die Leitungsverlegung nach dem Zähler meine Sache und die Nutzung der alten Leitung wäre somit erlaubt.

Ist dem immer noch so oder ist das nicht mehr erlaubt?

Vielen Dank im voraus!

Hallo,

Die Verbindungsleitung zu meiner UV kann ich problemlos neu
als 5-Ader Leitung verlegen.
Als Verbindungsleitung zur ELW möchte ich aber weiterhin die
vorhandene 4-Ader Leitung nutzen da ich ansonsten 2 Wohnungen
aufstemmen muss.
Soweit ich weiß, ist die Leitungsverlegung nach dem Zähler
meine Sache und die Nutzung der alten Leitung wäre somit
erlaubt.

Falsch, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Nur weil etwas deins ist, hast du trotzdem noch lange keine Narrenfreiheit. Wenn ab dem HAK ein TN-S-System geführt wird, muss das auch bis zum Ende durchgezogen werden. Eine erneute Zusammenlegung von N und PE ist nicht erlaubt und somit nicht möglich. Was ist denn in der ELW alles an Verbrauchern vorhanden? Braucht dort irgendetwas unbedingt Drehstrom (Durchlauferhitzer/Drehstromantrieb o. ä.)?

Wenn nicht, könnte man die vorhandene Leitung vielleicht nur zweiphasig nutzen. Dann kann PE und N durchweg separat laufen und man hat eben eine Phase weniger in der ELW. Das geht aber nur normkonform, wenn die vorhandene Leitung eine blaue und eine grün-gelbe Ader mit drin hat (was vermutlich der Fall ist).

MfG,
Marius

> Falsch, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Nur weil etwas deins ist, hast du trotzdem noch lange keine Narrenfreiheit

Naja, es gibt immer noch so was wie Bestandsschutz. Wenn das so wäre wie Du schreibst müssten in einem Mehrfamilienhaus sämtliche Leitungen zur UV erneuert werden sofern sie 4-Adrig sind. Das kann ich mir nicht vorstellen.

Ich habe gestern noch etwas gesucht und das hier gefunden (letzer Eintrag von xstrom):
/t/zaehlerschrank-zur-unterverteilung/6797321

> Dann ginge vom HAK in der Leitung L1, L2, L3, PEN und N zum Zähler.
Entsprechende blaue Markierungen an den Enden der gelbgrünen Ader sind dann nötig. Die vier Adern zur Unterverteilung dürften dann nur mit L1, L2, L3 und PEN verbunden sein.

So wie ich das lese ist die Nutzung einer 4-Ader Leitung vom ZK zur UV sehr wohl erlaubt solange N nur zum Zähler geht und nicht mehr weiter geführt wird.

Weiß jemand welche Aussage jetzt gültig ist?

Viele Grüße

Hallo zusammen,

der Energieversorger (Raum Saarland) ersetzt die alten
Freileitungen (4-Ader) durch neue Erdleitungen (ab HAK
5-Ader).

„Ab HAK 5adrig“ - wer sagt das?

D.h. für mich, ich muss im Haus (1 Fam. + ELW) eine neue
zentrale Zähleranlage (2 Zähler) mit 5x16mm² Zuleitung
installieren.

Nicht unbedingt. Meines Wissens war es schon „ewig“ vorgeschrieben, dass für den Fall der Umrüstung von Freileitungs- auf Kabelanschluss ein ausreichendes Leerrohr vorhanden sein muss.

Die alten Zählerschränke möchte ich dabei als Unterverteilung
verwenden.
Die Verbindungsleitung zu meiner UV kann ich problemlos neu
als 5-Ader Leitung verlegen.
Als Verbindungsleitung zur ELW möchte ich aber weiterhin die
vorhandene 4-Ader Leitung nutzen da ich ansonsten 2 Wohnungen
aufstemmen muss.

Wer aus dem PEN PE und N macht - und das wäre ja nach der Schilderung am Hausanschlusskasten der Fall - der kann nicht dann auf einmal zu einem der beiden sagen „Ätsch, jetzt bist du aber doch wieder PEN“.

Es gibt aber einen Ausweg.

L1------L1

L2------L2

L3------L3

PEN--+--PE
 |
 +--N

Wäre normal.

Aber:

PEN---+----PEN
 |
 +----N

geht auch.

Mithin darfst du von einem durchgehenden PEN einen N abzweigen.
Der darf natürlich nie wieder mit PE oder PEN verbunden sein.

Sollten aber die Anschlussbestimmungen des VNB vorgeben, dass ab Hausanschluss TN-C-S gilt, dann sind 4adrige Leitungen danach unmöglich.

hallo,
ich hab gerade eine quelle von RWE durchgelesen, derzufolge in deren einzugsbereich an bestehenden hausanlagen nichts geändert werden muss.
ich gehe davon aus dass dies allgemein gilt und würde einfach mal abwarten.

http://www.energiegemeinschaften.de/web/cms/mediablo…

hi pren

an dieser Aussage stimmt was nicht:

der Energieversorger (Raum Saarland) ersetzt die alten
Freileitungen (4-Ader) durch neue Erdleitungen (ab HAK
5-Ader).

der „Versorger“ verlegt sein neues Kabel nur bis zum HAK! Ab HAK verlegt nicht mehr der Versorger sondern du selber!
Wo kommt also die falsche Aussage her „ab HAK 5-ader“?

Ich kanns mir denken: In der TAB steht die dringende Empfehlung, daß bei Neuverlegung ab HAK 5-adrig zu bevorzugen ist.
Damit bin selbst ich als Elektriker schonmal am EVU gescheitert!
Da nach dem Zählerschrank noch viele alte 4-adrige Kabel verlegt waren, gestattete er mir nicht, das vorgelagerte Kabel 5-adrig zu benutzen! Ich musste eine Ader offen lassen und es als TN-C betreiben, weil nach TNCS kein TNC mehr folgen darf (und genau das hast du vor!)

Obwohl es als Übergangslösung von der VDE-Norm gedeckt ist , 4-adrige Netze stück für Stück gegen 5-adrige Kabel zu erneuern!

D.h. für mich, ich muss im Haus (1 Fam. + ELW) eine neue
zentrale Zähleranlage (2 Zähler) mit 5x16mm² Zuleitung
installieren.

richtig. Es sollte unbedingt alles bereits 5-adrig vorbereitet sein, auch wenn derzeit (noch) nur 4 Schienen im Schrank benutzt werden. Und 4 Adern im Hauptkabel.

Als Verbindungsleitung zur ELW möchte ich aber weiterhin die
vorhandene 4-Ader Leitung nutzen da ich ansonsten 2 Wohnungen
aufstemmen muss.

musst du eben nicht!

Es gibt 2 Lösungen, die normgerecht sind:
entweder du benutzt im Hauptkabel und Z-Schrank nur 4 Adern, lässt den Blauen solang offen. Das wäre endgültig normgerecht

oder
du verbindest den N vom HAK bis Z-Schrank bereits durch, markierst den grüngelben aber als PEN mit blau-gelbgrün und schliesst die abgehenden PEN’s der Wohnungen daran an. Der Blaue darf dagegen nie wieder im Verlauf ein PEN werden!
Das wäre die Übergangslösung, die ebenfalls von einer Norm gedeckt ist, aber mir vom EVU-Deppen nicht genehmigt wurde

hier nachzulesen:
http://www.hensel-electric.de/wDeutsch/service/der_e…

und hier
http://www.hensel-electric.de/wDeutsch/service/der_e…

Gruss

Hallo,

ich habe 2010 beim Renovieren die Info erhalten, alles ab HAK muß 5 adrig sein, da dort der PEN zum PE/N aufgetrennt wurde. So habe ich es auch gemacht und kann somit auch FI setzen wie es bei Umbauten Vorschrift ist.

Ich würde an Deiner Stelle aufstemmen udn gleich richtig machen, bevor Du bald wieder anfangen mußt.

MfG

> der „Versorger“ verlegt sein neues Kabel nur bis zum HAK! Ab HAK verlegt nicht mehr der Versorger sondern du selber!
Wo kommt also die falsche Aussage her „ab HAK 5-ader“?
Ich kanns mir denken: In der TAB steht die dringende Empfehlung, daß bei Neuverlegung ab HAK 5-adrig zu bevorzugen ist

=> Richtig, hier der Link dazu:
http://www.energis-netzgesellschaft.de/stromnetze/ne…
-> Erläuterungen des VEWSaar e.V. zu den TAB 2007 - Ausgabe Mai 2011
-> Seite 25
Das gilt auf jeden Fall für Neubauten. Mein Haus ist aber Bj 72 und von daher ist alles 4-Adrig (und leider auch ohne Leerrohre).

> Es gibt 2 Lösungen, die normgerecht sind:
entweder du benutzt im Hauptkabel und Z-Schrank nur 4 Adern, lässt den Blauen solang offen. Das wäre endgültig normgerecht

=> Das war’s was ich wissen wollte. Alles was ich neu mache in 5-Ader verlegen und weiterhin die alte 4 Ader Zuleitung zur UV-ELW nutzen:

HAK->ZK: neu, 5-Ader (nur 4 nutzen, blau bleibt offen)
ZK ->UV: neu, 5-Ader (nur 4 nutzen, blau bleibt offen)
ZK ->UV-ELW: alt, 4-Ader (wie gehabt)

Somit habe ich weiterhin TN-C und wenn die alte UV-ELW Leitung irgenwann durch eine 5-adrige ersetzt wird, wird blau durchgeklemmt und TN-S genutzt.

> von xstrom:
Sollten aber die Anschlussbestimmungen des VNB vorgeben, dass ab Hausanschluss TN-C-S gilt, dann sind 4adrige Leitungen danach unmöglich

=> Ok, das muss ich dann beim Versorger erfragen.

Danke für die vielen Infos.

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