4- bei vertragl. 5-Tage-Woche nachteilig für AN?

Hallo,
wenn jemand mündlich folgendes vereinbart hat:
-80%-Stelle
-4 Tage in der Woche wird gearbeitet
-ein fester Tag in der Woche ist frei (welcher das ist, kann jedoch noch nicht festgelegt werden, da es der Absprache mit dem Team bedarf und somit auch nicht im Vertrag stehen könnte)

und jetzt einen Vertrag angeboten bekommt, in dem eine 5-Tage-Woche (mit 30 Urlaubstagen)festgehalten ist, hat der Arbeitnehmer dadurch irgendwelche Nachteile? Ich denke dabei daran, was ist, wenn ein Feiertag in der Woche ist. Angenommen die Arbeitstage wäre Mo-Do und Mo ist ein Feiertag, muss der Arbeitnehmer dann „ersatzweise“ Fr arbeiten? Und wäre das anders, wenn im Vertrag eine 4-Tage-Woche festgehalten würde?

Eine andere Frage betrifft die Kündigungsfrist: Ist es üblich, dass bei einem auf ein Jahr befristenen Vertrag die Kündigungsfristen entfallen?

Vielen Dank schonmal!
Jups

Eine andere Frage betrifft die Kündigungsfrist: Ist es üblich,
dass bei einem auf ein Jahr befristenen Vertrag die
Kündigungsfristen entfallen?

Huhu,

Kündigungsfristen gibts nur wenn die vetraglich festgelegt sind, ansonsten ist ein befristeter Vertrag nicht ordentlich kündbar

Link

MfG

Hallo,
hier kommt es darauf an, was im Gespräch vereinbart worden ist.

Ich war schon mal in der ähnlichen Situation - hatte einen Vertrag mit einer 5-Tage-Woche über 28 Stunden. Mündlich hatte ich mit meinem Chef die Vereinbarung, dass ich diese 28 Stunden auch in 4 Tagen arbeiten darf und damit (Vorteil für mich!) weniger Fahrzeit, Fahrkosten und einen zusätzlichen freien Tag habe. War an einem der 5 Arbeitstage ein Feiertag, reduzierte sich die Wochenstundenzahl um ein Fünftel - offizieller Bezug war der schriftliche Arbeitsvertrag und die Wochenstundenzahl.

Beatrix

Hi!

-ein fester Tag in der Woche ist frei (welcher das ist, kann
jedoch noch nicht festgelegt werden, da es der Absprache mit
dem Team bedarf und somit auch nicht im Vertrag stehen könnte)

Es gibt aber doch sicherlich eine Regelung, oder?

Man wird ja einen Schichtplan oder evtl. gar ein rollierendes System anwenden.
Dann ist es halt so, dass man Glück hat, wenn an dem Feiertag hätte gearbeitet werden müssen und Pech, wenn eh frei war.

Eine andere Frage betrifft die Kündigungsfrist: Ist es üblich,
dass bei einem auf ein Jahr befristenen Vertrag die
Kündigungsfristen entfallen?

Die Antwort hast Du ja bereits…

VG
Guido

Vielen Dank ür eure Antworten! Vertrag ist unterschrieben :smile: