4 er WG 3 Hauptmieter & Straftäter

Eine WG besteht aus 4 Personen. 3 Hauptmieter + ein Untermieter. Der Untermeiter ist ein verurteilter Strafttäter. Die 3 Hauptmieter sind sich einig und wollen den Untermeiter raus schmeissen. Wie lange hat der Untermeiter Kündigunsfrist?

Der Untermieter hat nur eine mündliche Vereinbarung mit den 3 Hauptmietern. Steht nicht im Vertrag drin

auch ein mündlich geschlossener vertrag ist ein vertrag. und da er ja vermutlich auch einen schlüssel bekommen hat und miete zahlt (an die hauptmieter nehme ich an), kann er sich im zweifelsfall darauf berufen.
die situation wird natürlich dadurch etwas komplizierter, dass die drei hauptmieter gegenüber dem untermieter als vermieter auftreten. das ändert die kündigungssituation ein wenig.

natürlich kann man jeden vertrag kündigen. als mieter beträgt die gesetzliche kündigungsfrist 3 monate. vorrausgesetzt der mieter wohnt noch nicht länger als 5 jahre dort, hat der vermieter die gleiche kündigungsfrist.

wenn es richtig ist, dass man in der situation als vermieter kündigen müsste, könnte der folgende link vielleicht etwas weiterhelfen:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Über den mündlichen Untermietvertrag ist außenstehenden nichts bekannt. Könnte ja auch ein befristeter Untermietvertrag gewesen sein, der jetzt ausgelaufen ist. Wäre das möglich, wenn die 3 Hauptmieter sich einig sind?

naja, einig sein und dann irgendwas erzählen ist immer möglich, aber nicht immer legal. das ist eben das problem bei mündlichen verträgen: jeder kann hinterher behaupten, dass der vertrag anderes eingeschlossen hat.

aber spielen wir das spiel weiter: drei behaupten, der vertrag sei befristet, einer nicht. der eine klagt dagegen. und schon haben die drei ein problem. abgesehen davon, dass es dann zeit kostet (in der der untermieter natürlich da wohnen bleibt), ist dann die frage, ob man bei der (falschen) aussage bleiben will…

Man könnte an eine fristlose Kündigung denken. Das Vertrauensverhältnis zwischen den drei Hauptmietern und ihrem Untermieter ist offenbar so massiv belastet, dass ihnen eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Wichtig dabei ist, dass alle drei Hauptmieter zusammen kündigen müssen.

Ansonsten kann man an eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten denken. Dabei muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats ausgesprochen werden. Der Untermieter dürfte in diesem Fall keinen Wohnraummieterschutz genießen, so dass die Hauptmieter ihre Kündigung nicht auf berechtigte Interessen stützen müssen. Das heißt, es reicht eine einfache Kündigung ohne Angabe von Gründen aus.