Hallo zusammen,
hätte da mal vier Fragen:
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Darf die Mietkaution nach Auszug eines Mieters mit noch ausstehenden Nebenkosten verrechnet werden?
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Gibt es eine Frist, bis wann eine Jahresnebenkostenabrechnung erstellt sein muss?
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Gilt eine andere Frist, wenn der Mieter ausgezogen ist?
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Wie lange hat der Vermieter Zeit um die Kaution zurückzuzahlen?
Liebe Grüße
Bleihand
Hallo BM,
- Darf die Mietkaution nach Auszug eines Mieters mit noch
ausstehenden Nebenkosten verrechnet werden?
Ja, Ausnahme: bei preisgebundenem Wohnraum (sozialer Wohnungsbau) dient die Kaution nicht zur Absicherung von Nebenkostenforderungen (Der Mieter hat natürlich berechtigte Forderungen zu zahlen).
- Gibt es eine Frist, bis wann eine
Jahresnebenkostenabrechnung erstellt sein muss?
Ja, 12 Monate nach Abrechnungszeitraumende muß der Vermieter die Nebenkostenabrechnung dem Mieter zugestellt haben um daraus Nachforderungen ableiten zu können (es sei denn, der Vermieter hat eine verspätete Abrechnung nicht zu vertreten).
- Gilt eine andere Frist, wenn der Mieter ausgezogen ist?
nein.
- Wie lange hat der Vermieter Zeit um die Kaution
zurückzuzahlen?
Im Prinzip 6 Monate in voller Höhe, danach in einer Höhe, die der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung entspricht.
Gruß
Joschi