Im fiktiven Fall hat 60jähriger, noch voll im Beruf stehender Angestellter, eine Rentenversicherung ausgezahlt bekommen.
Nun bekommt Person X von seiner Vdak-Kasse ein Schreiben, er müsse nun zehn Jahre lang monatlich einen Zusatzbeitrag in Höhe von ca. 30,-- € zahlen.
Ist die Krankenkasse gesetzlich zur Erhebung dieses Beitrages verpflichtet oder kann im Einzelfall entschieden werden, ob auf den Betrag verzichtet wird.
Wie läge der fiktive Fall, würde der Angestellte den Auszahlungsbetrag an die Versicherung zurück überweisen und dort ruhen lassen. Würden die ca. 30,-- € trotzdem fällig.
Könnte Person X zu einer anderen Versicherung wechseln, die diese Beiträge nicht erhebt bzw. gar nicht von dieser Auszahlung weiß?
Ganz vielen Dank im Vorfeld für die Beantwortung meiner Fragen und viele Grüße.
Im fiktiven Fall hat 60jähriger, noch voll im Beruf stehender
Angestellter, eine Rentenversicherung ausgezahlt bekommen.
Nun bekommt Person X von seiner Vdak-Kasse ein Schreiben, er
müsse nun zehn Jahre lang monatlich einen Zusatzbeitrag in
Höhe von ca. 30,-- € zahlen.
Ist die Krankenkasse gesetzlich zur Erhebung dieses
Beitrages verpflichtet oder kann im Einzelfall entschieden
werden, ob auf den Betrag verzichtet wird.
Kraft Satzung dürfen die den Betrag verlangen.
Wie läge der fiktive Fall, würde der Angestellte den
Auszahlungsbetrag an die Versicherung zurück überweisen und
dort ruhen lassen. Würden die ca. 30,-- € trotzdem fällig.
Der Angestellte könnte den Betrag irgendwo als Rentenversicherung anlegen, müsste aber dann den später endfälligen Betrag, bzw. die Rente auf seine Rente anrechnen lassen - also wieder Steuern und KV-Beiträge zahlen.
Könnte Person X zu einer anderen Versicherung wechseln, die
diese Beiträge nicht erhebt bzw. gar nicht von dieser
Auszahlung weiß?
Nee weil die alle meldepflichtig sind!
Die Kassen sind leer und die holen alle ihre Kohle, wo sie können.
Dank Big Brother und gläsernen Konten gibt es zum Glück keine Hinterzieher mehr. In diesem Fall für den fiktiven Poster schlecht, er sollte mit dem Außendienst seiner Versicherung sprechen oder einem Versicherungsvertreter seines Vertrauens. Denen fällt meist was ein.
Ist die Krankenkasse gesetzlich zur Erhebung dieses
Beitrages verpflichtet oder kann im Einzelfall entschieden werden, ob auf den Betrag verzichtet wird.
Wenn es sich hier um eine bAV oder etwas ähnliches handelt, ist der Zusatzbeitrag gesetzlich vorgeschrieben.
Nein, nicht Kraft Satzung! Die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen und dazu zählen auch Versorgungsbezüge die in kapitalisierter Form ausgezahlt werden, ist ganz einfach Gesetz.
Der Angestellte könnte den Betrag irgendwo als
Rentenversicherung anlegen, müsste aber dann den später
endfälligen Betrag, bzw. die Rente auf seine Rente anrechnen
lassen - also wieder Steuern und KV-Beiträge zahlen.
Das würde nichts an der momentanen Beitragszahlung ändern. Fakt ist, dass der Betrag an den Versicherten ausgezahlt wurde. Was der Versicherte damit macht, ist der Krankenkasse egal. Er kann den Betrag auch verschenken und bezahlt trotzdem für die Dauer von 10 Jahren Beiträge.
Nee weil die alle meldepflichtig sind!
Nein, weil die alle an die bestehenden Gesetze gebunden sind.