Hallo an alle!
Im fiktiven Fall hat 60jähriger, noch voll im Beruf stehender Angestellter, eine Rentenversicherung ausgezahlt bekommen.
Nun bekommt Person X von seiner Vdak-Kasse ein Schreiben, er müsse nun zehn Jahre lang monatlich einen Zusatzbeitrag in Höhe von ca. 30,-- € zahlen.
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Ist die Krankenkasse gesetzlich zur Erhebung dieses Beitrages verpflichtet oder kann im Einzelfall entschieden werden, ob auf den Betrag verzichtet wird.
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Wie läge der fiktive Fall, würde der Angestellte den Auszahlungsbetrag an die Versicherung zurück überweisen und dort ruhen lassen. Würden die ca. 30,-- € trotzdem fällig.
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Könnte Person X zu einer anderen Versicherung wechseln, die diese Beiträge nicht erhebt bzw. gar nicht von dieser Auszahlung weiß?
Ganz vielen Dank im Vorfeld für die Beantwortung meiner Fragen und viele Grüße.
Sally