Hallo,
A kauft bei ebay von B ein technisches Gerät, das beim Transport beschädigt wird. B meldet dies dem Transportunternehmen, das die Übernahme des Schadens ablehnt. Die Nachbarin des A, die das Packet annahm, hätte es auf evtl. Schäden untersuchen und dem Auslieferer sofort mitteilen müssen.
Rechtens?
A verlangt von B Rückerstattung des Kaufpreises. B verweigert dies, weil er beim Privatverkauf die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Rechtens?
A wendet sich an ebay mit der Behauptung, das Gerät wäre bereits defekt versand worden, weil bei ordentlicher Verpackung das Gerät unterwegs nicht hätte kaputt gehen können. Zwei sich ausschliessende Behauptungen in einem Satz:
- B ist ein Betrüger, der kaputte Geräte verschickt.
- B hat das Gerät nicht ordentlich verpackt.
Ähnliches schreibt A auch als Bewertung bei ebay, somit nicht nur ebay, sondern unbeteiligten Dritten zugänglich.
Mal angenommen, die Aussage wäre falsch, dass B ein defektes Gerät versand hat, wäre die Behauptung von A strafbar?
Und zuguterletzt, wäre B immer noch verpflichtet, beim Transportunternehmen auf Übernahme des Schadens von A zu pochen, nachdem A den B öffentlich als Betrüger darstellte?
Vielen Dank für eure Bemühungen mit diesem vielschichtigen Fall.
Grüsse
Jörg