Hallo! Folgender natürlich hypothetischer Fall:
Mutter A verfrachtet Kind B in das parkende Auto auf ihren Kindersitz. Bevor die Tür endgültig geschlossen wurde, tritt das 4-jährige Mädchen unvermutet die Tür von innen auf und rammt diese in das danebenstehende Auto. Es ist eine Delle mit Lackschaden zu erkennen. Die Mutter ist Fahrzeugführerin an dem Tag. Der Vater ist Fahrzeughalter.
Frage: Ist der Schaden ein Fall für die Kfz-Haftpflicht oder für die Privathaftpflicht der Mutter bzw. des Vaters?
-Besteht überhaupt eine Pflicht zur Regulierung, da das Kind sehr jung ist?
- Wer prüft die Rechtslage? Wird die Pflicht zur Haftung überhaupt durch die Versicherung geprüft?
Bei einer Schadensmeldung an die Kfz-HP ändern sich ja die Prämien während eine Privat-HP das nicht hat. Es ist also ein wesentlicher Unterschied und das Interesse der Versicherung zur regulieren natürlich auch.
-Werden mit einer Schadensmeldung an die Versicherung schon Fakten geschaffen d.h. ein zurück gibt es nicht mehr, oder kann der Versicherungsnehmer jederzeit selber den Schaden tragen.
-Wer stellt die Höhe des Schadens sachkundig fest (und legt nicht noch was drauf?
Gruß
M.G