4 jähriger Junge beschädigt Auto, zahlt die PHV?

Der mögliche Fall:
Zahlt die PHV (wäre die Familien PHV bei der A+++z)?
Ein 4 Jähriger Junge hat beim Spielen mit seinem Roller ein parkendes Auto beschädigt. Der Vater des Jungen hat es nicht mitbekommen, da der Junge sich aus dem Hof geschlichen hat, d.H Vater hat seine Aufsichtpflicht in diesem Moment verletzt, oder?

Zu dem beschädigtem Auto:
Halter des Fahrzeuges ist eine 3.Person
Der Vater des 4 jährigen Jungen der VN bei der H*K und fährt damit.

D.h. doch eigentlich, das der Eigentümer des beschädigten Fahrzeuges (3.Person) den Schaden von der PHV des Vaters des 4 jährigen Jungen bezahlt bekommt, oder irre ich mich da?

Hallo,

so pauschal kann das niemand beantworten. LEISTEN wird der Versicherer auf jeden Fall, ob er zahlt, hängt von der Haftung ab.

Einfach den Schaden „offiziell“ melden, dann geht alle seinen Gang.

Zumal eine konkrete Beratung hier ohnehin nicht erlaubt wäre.

Grüße, M

Hallo,

also grundsätzlich ist bei so einem Fall zunächst zu klären, wer schadenersatzpflichtig ist.

1.) Wurde die Aufsichtspflicht verletzt?

falls ja, ist die Aufsichtsperson schadenersatzpflichtig

Fraglich ist, ob die Aufsichtspflicht wirklich verletzt wurde, wenn das Kind sich aus dem Hof geschlichen hat. Ist der Hof z. B. mit Türen verschlossen usw.

falls nein ist die Schuldfähigkeit des Kindes zu prüfen. Da das Kind mit 4 Jahren per se schuldunfähig ist, bleibt in der Regel der Geschädigte dann auf seinem Schaden sitzen, bzw. muss sich selbst um die Kosten kümmern.

Das ist zunächst die Rechtslage.

Im Falle der Verletzung der Aufsichtspflicht (und generell erst einmal nur dann!) kann in der Regel die Haftpflichtversicherung der Aufsichtsperson in Anspruch genommen werden. Hat er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt und hat er auch keine Klausel wegen deliktunfähiger Kinder in seinem Vertrag, dann lehnt die Versicherung die Regulierung ab.

Manche Versicherer haben diese Klausel mit deliktunfähigen Kindern in der Haftpflicht, hier mal in den Bedingungen schauen oder mit dem Versicherer Rücksprache nehmen.

Viele Grüße

Andreas

Der mögliche Fall:
Zahlt die PHV (wäre die Familien PHV bei der A+++z)?
Ein 4 Jähriger Junge hat beim Spielen mit seinem Roller ein
parkendes Auto beschädigt. Der Vater des Jungen hat es nicht
mitbekommen, da der Junge sich aus dem Hof geschlichen hat,
d.H Vater hat seine Aufsichtpflicht in diesem Moment verletzt,
oder?

Wenn es zufällig der O…al- Tarif ist dann zahlt diese Gesellschaft wenn der VN dies wünscht… jetzt mal unabhängig von der Aufsichtsplichtsverletzung…

Gruß Killvaas

Fakt ist, dass der Vater nicht zahlen muss. Entweder, die PHV zahlt oder der Halter bleibt auf seinem Schaden sitzen. Das kann dem Vater aber egal sein. Er meldet den Schaden seiner PHV und damit ist das Thema für ihn erledigt. Die wird alles weitere regeln (notfalls per Anwalt).

Hintergrund:
Wenn der Vater seine Aufsichtspficht verletzt hat, muss er haften, dann zahlt aber seine PHV.
Wenn der Vater seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, muss niemand haften, der Halter würde also auf dem Schaden sitzen bleiben. Nun gibt es aber PHV-Tarife, in denen Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Wenn so ein Tarif abgeschlossen wurde, zahlt die PHV also trotz fehlender Haftung.