4 jähriges Kind ist zu Besuch und verletzt sich

Guten Tag,
angenommen, ein Kind ist bei einem anderen Kind zu Besuch (ca. 4 Jahre alt) und fällt von einem Spielgerät im Kinderzimmer. Der Vater ist zwar im Raum, bzw. auch mal kurz im Nachbarzimmer, sieht aber nicht das die Schutzmatte kurzfristig von einem oder beiden Kindern zur Seite geschoben wurde. Nun fällt das Gastkind und verletzt sich, evtl. mit Folgeschäden…
Das ganze wäre der Krankenkasse als Unfall gemeldet worden.
Wer zahlt? Ein Fall für die Haftpflicht?

Wer zahlt?

Wofür ? Heilbehandlung -> KV des Kindes, Folgeschäden -> Unfallversicherung des Kindes

Ein Fall für die Haftpflicht?

Wenn man der Aufsichtsperson eine Pflichtverletzung nachweisen kann, ja.