Liebe/-r Experte/-in,
ich wohne derzeit in einer 2er WG, will aber aufgrund meines Studiums im Ausland ausziehen. Leider aber finde ich keinen Nachmieter. Mein Mitbewohner bleibt weiterhin in der Wohnung.
Jetzt aber das größte Problem: Und zwar steht im Mietvertrag: (Die ordentliche Kündigung kann höchstens für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden. Maßgebend für die Berechnung der Frist ist das Datum des Vertragsabschlusses und nicht der Mietbeginn.)
Sprich: Der Mietvertrag darf nicht vor 4 Jahren Laufzeit gekündigt werden. Jetzt sind aber gerade mal 2 Jahre verstrichen. Mein Aufenthalt im Ausland geht 1 Jahr, dann müsste ich das ganze Geld umsonst bezahlen.
Ist das so denn überhaupt rechtens? Kann ich was dagegeben tun? Habe ich vielleicht auch Anspruch darauf, dass der Vermieter bei der Suche eines Nachmieters hilft, aufgrund meines besonderen Grundes des Auszugs?
Ich hoffe Sie können mir ein wenig weiterhelfen und danke schonmal vielmals im Vorraus!
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Wolf