Liebe/-r Experte/-in,
vor 6 Monaten starb mein Schwiegervater und meine 4 Kinder sind Erben. Auf dem Bankkonto liegt eine beträchtliche Geldsumme, die nun aufgeteilt werden sollte (Testament ist vom AG eröffnet, jeder hat seine Ausfertigung und kann sich als Erbe ausweisen). Eine Tochter hat, da sie dem Großvater im Alltag half, eine Vollmacht über den Tod hinaus, die inzwischen von den anderen Erben widerrufen wurde. Diese Tochter will nicht, dass das Geld aufgeteilt wird. Mit der Bank wurde abgesprochen, dass eine andere Tochter das Geld für die übrigen 3 Geschwister abheben würde, die Anwesenden könnten es in bar bekommen, die nicht Anwesenden auf ihr Konto. Trotz aller Unterlagen wurde die Auszahlung verweigert, es sollen alle vier Erben unterschreiben, wenn einer Geld abheben möchte. Es geht u. a. darum, dass eine Immobilie, die zum Erbe gehört, renoviert werden muss für den anstehenden Verkauf. Die Käuferin hat bereits einen Notartermin und will das Haus nur renoviert übernehmen, das jedoch scheitert jetzt an der Bank.
Was können meine Kinder tun und ist es tatsächlich so, dass alle vier den Anteil eines Einzelnen zeichnen müssen?
Vielen Dank im Voraus.
Herliche Grüße, Bärbel
Das ist leider so. Da kannst nichts machen.
Alle vier Erben müssen zustimmen, wenn es darum geht, etwas vom Nachlass für etwas wegzunehmen oder etwas aufzuteilen. Vollmacht hin oder her. Diese wird meistens angefochten. Am besten wäre ein gemeinsamer Notartermin sinnvoll bzw. ein Gespräch viell. mit einem Anwalt für Erbrecht als eine Art „Vermittler“ oder „Schlichter“, bei dem alle vier Erben anwesend sind.
Sorry, dass ich Ihnen nicht mehr sagen kann und keine bessere Antwort.
Wenn noch Fragen sind, dann bitte melden.
LG aus Stuttgart, die Meli
Hallo, Melli,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Offensichtlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Mit ihrer Vollmacht könnte meine Tochter uneingeschränkt verfügen, aber diese Vollmacht wurde widerrufen und für die Bank heißt das nur, dass die Tochter nicht mehr allein verfügen kann. Das wurde auch nicht bestritten oder angezweifelt. Es geht nicht darum, dass die Erben zustimmen müssen, wenn vom Nachlass etwas „weggenommen“ werden soll, sondern darum,sondern, dass der zuständige Sachbearbeiter „alle vier antanzen lassen“ will, um überhaupt etwas zu tun. Der gleiche Banker hat vor einem Jahr nach dem Tode meiner Schwiegermutter das Konto anstandslos aufgelöst und die Gelder anteilig auf die Konten meiner Kinder überwiesen. Um mehr geht es auch diesmal nicht. Ein Notartermin ist schon deshalb entbehrlich, weil die Verhältnisse klar sind und das notarielle Testament vom Nachlassgericht eröffnet wurde - die Erben und ihre Rechte stehen also zweifelsfrei fest.
Auch ein Schlichter ist nicht erforderlich, denn geschlichtet werden muss nicht zwischen den Erben, sondern zwischen Erben und Bank - wie es scheint. Dabei hat die Bank eigener Aussage zufolge ihre eigenen „Gesetze,“ die nicht mit denen dieses Landes übereinstimmen.
LG, Bärbel
Hallo Bärbel,
es ist so: Ihre Kinder bilden gemeinsam eine Erbengemeinschaft und sind alle zu gleichen Teilen Miteigentümer an dem Nachlass. Sie sind untereinander gemeinsam verpflichtet, den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten, wozu u.U. auch die Renovierung des Hauses gehört.
Zudem ist eine solche Erbengemeinschaft nicht auf Dauer angelegt. Vielmehr kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen.
Ich würde Ihnen raten, sich diesbezüglich einmal umfassend anwaltlich beraten zu lassen, da es mir berufsrechtlich nicht erlaubt ist, hier eine umfassende und kostenlose Rechtsberatung zu leisten. Sollte Ihrerseits Interesse bestehen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Okay, nun verständlich 
Von wem wurde denn die Vollmacht widerrufen?
Wenn sich die Erben einig sind, dass Deine Tochter alleine verfügen darf/kann, dann stellt doch einfach eine neue Vollmacht aus? Dann MUSS die Bank Ruhe geben und es müssen nicht alle vier antanzen. So ein Quatsch. Der Banker will wohl einfach etwas mehr arbeiten. Keine Anhnung, wieso dieser sich so dumm (entschuldige) anstellt -.-
Liebe Grüße
Die Vollmacht wurde von den drei Geschwistern widerrufen, weil die Schwester mit der Vollmacht Dinge entscheiden wollte, die ihr nicht zustanden.
Ist ja auch nicht nötig, dass einer allein noch die Vollmacht hat, das war einfach als Vorsorge dafür gedacht, dass nach dem Todesfall keiner von den Vieren etwas hätte tun können.
Ja, der Banker ist ein kleiner Scheißer, der sich gern aufspielt. Inzwischen habe ich meine Ansicht aus berufenem Munde bestätigt bekommen, dass eine Erbengemeinschaft nicht für die Dauer ausgelegt ist und jeder raus kann, wann er will. Also muss er dann auch über seinen Anteil verfügen können.
Nochmals danke.
Liebe/-r Experte/-in,
vor 6 Monaten starb mein Schwiegervater und meine 4 Kinder
sind Erben. Auf dem Bankkonto liegt eine beträchtliche
Geldsumme, die nun aufgeteilt werden sollte. Diese
Tochter will nicht, dass das Geld aufgeteilt wird. Mit der
Bank wurde abgesprochen, dass eine andere Tochter das Geld für
die übrigen 3 Geschwister abheben würde, die Anwesenden
könnten es in bar bekommen, die nicht Anwesenden auf ihr
Konto. Trotz aller Unterlagen wurde die Auszahlung verweigert, :es sollen alle vier Erben unterschreiben, wenn einer Geld:abheben möchte. Es geht u. a. darum, dass eine Immobilie, die:zum Erbe gehört, renoviert werden muss für den anstehenden :Verkauf. Die Käuferin hat bereits einen Notartermin und will
das Haus nur renoviert übernehmen, das jedoch scheitert jetzt :an der Bank.
Was können meine Kinder tun und ist es tatsächlich so, dass
alle vier den Anteil eines Einzelnen zeichnen müssen?
Hallo,
die vier Kinder sind Mitglied einer sog. Erbengemeinschaft. Über das geerbte Vermögen kann nur einstimmig entschieden werden, es sei denn, der Erblasser hätte (vernünftigerweise) einen Testamentsvollstrecker eingesetzt. Eine schnelle Lösung gibt es nur, wenn eine Einigung über Immobilie und Barauszahlung erfolgt. Ganz dumme Frage: warum lässt man nicht den Kaufpreis um die Renovierungssume nach und hat dann „nur“ noch Bargeld.
Ingeborg
Ingeborg
Vielen Dank für die Antwort.
Man kann den Kaufpreis nicht um die Renovierungssumme reduzieren, weil das Haus renoviert übergeben werden muss - so will es die Käuferin.
Inzwischen geht die Erbengemeinschaft der Auseinandersetzung entgegen, da die Erben das so wollen, und ich hoffe nur, dass die Bank nicht wieder ihre eigenen Gesetze über die der Bundesrepublik stellt, zumal es gesetzlich geregelt ist, dass ein Erbe, der dieser Erbengemeinschaft ein Ende setzt, über seinen Anteil verfügen kann.
herzlich möchte ich mich für Ihre Anfrage zum Erbrecht bedanken.
Tatsächlich verweigern die Banken die Auszahlungen an Mitgaben , wenn auch nur einziger Miterbe die Auszahlung verweigert.
Es ist müßig darüber zu diskutieren, ob die Bank dazu berechtigt ist. Selbstverständlich kann sie anders entscheiden.
Grundsätzlich sind Verfügungen innerhalb der Erbengemeinschaft einstimmig zu treffen. Dies könnte jedoch bei Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung anders sein: dann reicht in der Regel die Mehrheit der Erben nach Quoten aus.
Die genannten Renovierungsarbeiten scheinen solche Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung zu sein, wenn sich das Grundstück auch im Nachlass befindet.
Die Bank jedoch zu verklagen, macht in der Regel wenig Sinn.
Um eine Einigung herbeizuführen, könnte der Anteil des Kindes, welche der Übertragung nicht zustimmt, auf ein Sonderkonto eingezahlt werden. In dem entsprechenden Umfang dürfte dieses dann auch ihre Zustimmung erteilen.
Ansonsten besteht die Möglichkeit, das Kind auf Zustimmung zur Freigabe des Kontos in den entsprechenden Umfange zu verklagen.
Weitere Hinweise zum erbrecht finden sie unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
Schon vorgesorgt?
http://www.vorsorgeordnung.de
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Dr. Buerstedde, für die ausführliche Antwort.
Die Weigerung der 4. Erbin wird jetzt umgangen, indem die anderen 3 die Auseinandersetzung betreiben. Dann kann jeder über seinen Teil verfügen.
Leider ergibt sich ein neues Problem daraus, dass jetzt, mehr als 6 Monate nach dem Tod des Erblassers, das Gericht einen TV einsetzen will. Dies wurde im Testament zwar verfügt, die als TV angegebene Anwältin jedoch teilte mit, dass sie von der Sache nichts wisse. Das klang logisch, da der Erblasser bereits eine lange Zeit geistig nicht mehr voll auf der Höhe war und viele Dinge angedacht, aber nicht durchgeführt hatte. Die Erben haben also selbst verfügt, da immerhin ein Haus unterhalten werden musste und auch viele Rechnungen des Erblassers zu bezahlen waren.
Inzwischen steht der Verkauf des Hauses vor der notariellen Beurkundung und der Nachlass ist ganz genau im Sinne des Verstorbenen geregelt worden, für einen TV gibt es also definitiv nichts mehr zu tun. Kann der Rechspfleger in so einem Fall einfach einen TV einsetzen, der immerhin auch bezahlt werden muss, obwohl die Sache quasi erledigt ist?
Freundliche Grüße,
Bärbel
Sollte der Nachlass tatsächlich schon verteilt, ist ein TV nicht mehr notwendig.
Das sollte dann dem Gericht mitgeteilt werden.
Ja, das ist bereits geschehen. Der Rechtspfleger sieht das jedoch anders und hat bereits einen RA im Visier, „mit dem wir in diesen Fällen zusammenarbeiten“. Ich versuche allerdings weiterhin, da zu intervenieren, zumal der Nachlass außerdem ganz genau im Sinne des Erblassers verteilt wurde, dem Testament also genau gefolgt wurde.
Freundliche Grüße
Bärbel
Sollte der Nachlass tatsächlich schon verteilt, ist ein TV
nicht mehr notwendig.
Das sollte dann dem Gericht mitgeteilt werden.
Nachdem das Gericht inzwischen weitere Monate vergangen ließ, wird jetzt definitiv ein TV eingesetzt werden. Selbstverständlich wird dagegen Einspruch erhoben. Offensichtlich ist die gesamte Akte beim Gericht verloren gegangen, denn man streitet ab, dass jemals ein Erbschein beantragt wurde und auch die Eidesstattliche Versicherung abgelegt wurde. Es waren 2 der Erben persönlich bei der zuständigen Rechtspflegerin, dies wird jedoch bestritten. Der Notar, der den Hausverkauf betreibt, kennt die Leute dort und hat das mit der Akte so vermutet.
Sollte der Nachlass tatsächlich schon verteilt, ist ein TV
nicht mehr notwendig.
Das sollte dann dem Gericht mitgeteilt werden.
Sollte der Nachlass tatsächlich schon verteilt, ist ein TV
nicht mehr notwendig.
Das sollte dann dem Gericht mitgeteilt werden.
Ich komme zurück auf die alte Angelegenheit, da inzwischen ein Jahr nach dem Todesfall ein TV eingesetzt wurde und einer der Erben keiner mehr ist, weil er „nur“ Adoptivsohn ist und den Pflichtteil erhält.
Es gab jede Menge Schriftwechsel mit dem Gericht. Die Erben wurden aufgefordert, eine Stellungnahme über die Notwendigkeit eines TV abzugeben. Diese wurde dann als Antrag gewertet und berechnet. Es hat sich ferner herausgestellt, dass offensichtlich der von der Rechtspflegerin abgestrittene Erbscheinsantrag jedenfalls dem Gericht vorlag, da dieses darauf Bezug nimmt. Es nennt 2 Erbscheinsanträge, weil der erste - wie gesagt - angeblich nicht gestellt war und ein neuer gestellt wurde vom TV (ehe der sein Zeugnis hatte). Nun sollen wir beide Anträge zurücknehmen, weil es statt vier nur drei Erben sind und die Anträge sonst abgelehnt würden. Wenn wir das tun, wird sicher wieder eine Rechnung dafür gestellt, oder? Ist es üblich, dass eine angeforderte Stellungnahme kostenpflichtig ist?
Ich bedanke mich sehr, offensichtlich wird das hier eine unendliche Geschichte und viele Leute haben einen guten Anteil am Erbe meiner Kinder.