Hallo,
Folgendes theoretisches Problem:
Person A hat im November 2009 ein Motorrad gekauft und angemeldet, zeitgleich auch bei der Versicherung.
Nun wie jetzt raus kam, wurde der erste Beitrag der Lastschriftzahlung bei Person A zurückgebucht.
Dieses hat Person A heute erst (08.04.2010) festgestellt, indem Person A die Versicherung in einem
Brief von ihrem Vertragsrücktritt erklärt hat.
Person A hat bei der Versicherung angerufen und denen mitgeteilt, dass Person A die komplette Summe überweise,
jedoch meinten sie, dass Person A erst ab diesem Tag an wieder Versichert sei!(also ab Zahlungseingang)
Das würde heißen, dass Person A(sein Motorrad) fast 4 Monate nicht versichert war!
Die Versicherung will nicht mit sich reden lassen, Person A hat in anderen Foren und auch hier gelesen, dass
manche Versicherungen dann Ihren Vertragsrücktritt zurückziehen.
Dieses ist leider von der Versicherung alles nicht möglich.
2 Fragen:
- Gäbe es eine Möglichkeit, das Fahrzeug rückwirkend zu versichern?
- Was kommt als nächstes von der Zulassungsstelle auf auf Person A zu, b.z.w. mit was für eine Strafe muss Person A rechnen.
Vier Monate sind ja eine lange Zeit, in der dann kein Versicherungsschutz bestand.
Den Standard Gesetztestext hat Person A auch schon gefunden, nur Person A würde interessieren, was da praxisnah auf ihn zukommen könntet?
Danke schoneinmal für die Antworten.
