4 Monate ohne KFZ Versicherung unterwegs gewesen!

Hallo,

Folgendes theoretisches Problem:
Person A hat im November 2009 ein Motorrad gekauft und angemeldet, zeitgleich auch bei der Versicherung.
Nun wie jetzt raus kam, wurde der erste Beitrag der Lastschriftzahlung bei Person A zurückgebucht.

Dieses hat Person A heute erst (08.04.2010) festgestellt, indem Person A die Versicherung in einem
Brief von ihrem Vertragsrücktritt erklärt hat.

Person A hat bei der Versicherung angerufen und denen mitgeteilt, dass Person A die komplette Summe überweise,
jedoch meinten sie, dass Person A erst ab diesem Tag an wieder Versichert sei!(also ab Zahlungseingang)

Das würde heißen, dass Person A(sein Motorrad) fast 4 Monate nicht versichert war!
Die Versicherung will nicht mit sich reden lassen, Person A hat in anderen Foren und auch hier gelesen, dass
manche Versicherungen dann Ihren Vertragsrücktritt zurückziehen.
Dieses ist leider von der Versicherung alles nicht möglich.

2 Fragen:

  1. Gäbe es eine Möglichkeit, das Fahrzeug rückwirkend zu versichern?
  2. Was kommt als nächstes von der Zulassungsstelle auf auf Person A zu, b.z.w. mit was für eine Strafe muss Person A rechnen.
    Vier Monate sind ja eine lange Zeit, in der dann kein Versicherungsschutz bestand.
    Den Standard Gesetztestext hat Person A auch schon gefunden, nur Person A würde interessieren, was da praxisnah auf ihn zukommen könntet?

Danke schoneinmal für die Antworten.

Hi

Ich hänge mich da eben mit dran , ähnlich gelagertes Problem , eine Versichrung käuft die andere auf .
Ursprünglicher V - Beitag für das Saisonkennzeichen 240 Euro .
Die neue Versicherung ist annähernd doppelt so teuer und bucht nochmals 220 Euro ab , der Versicherungsnehmer bucht den Betrag zurück , da er in dem moment nicht über das Vorgehen der Versicherung informiert ist und es für einen Irrtum hielt .

erst 3 Monate später wurde einem vom Amt mitgeteilt , das dieses Fahrzeug nicht mehr versichert ist .

Resume , diese bekannte Versicherung aus Köln kündigte das Fahrzeug , alle Restlichen Versicherungen die auch wesentlich teuerer wurden , vom Versicherungsnehmer zum nächst möglichen Termin .
beispielweise ein Audi A6 monatliche Abbuchung 36 Euro , nach übernahme der DBV Winthertur durch einen Aufkäufer 79 Euro !!!

Die Versicherung ist im gekündigten Status , da ein anderer Anbieter das Fahrzeug für 29,- Versichert

gruss

Toni

Person A hat im November 2009 ein Motorrad gekauft und
angemeldet, zeitgleich auch bei der Versicherung.
Nun wie jetzt raus kam, wurde der erste Beitrag der
Lastschriftzahlung bei Person A zurückgebucht.

Hi,
nach Nichteinlösung der Lastschrift erfolgt die Umstellung auf Überweisung. Die Zahlungsaufforderung nebst Rechnung zum 01.01. hat Person A theoretisch auch versemmelt.
Die Mahnung nach § 39 VVG war ebenfalls uninteressant, theoretisch.

Dieses hat Person A heute erst (08.04.2010) festgestellt,
indem Person A die Versicherung in einem
Brief von ihrem Vertragsrücktritt erklärt hat.

Immerhin mal ein Schreiben zur Kenntnis genommen.

Person A hat bei der Versicherung angerufen und denen
mitgeteilt, dass Person A die komplette Summe überweise,
jedoch meinten sie, dass Person A erst ab diesem Tag an wieder
Versichert sei!(also ab Zahlungseingang)

Logisch.

Das würde heißen, dass Person A(sein Motorrad) fast 4 Monate
nicht versichert war!

Genau so ist es.

Die Versicherung will nicht mit sich reden lassen, Person A
hat in anderen Foren und auch hier gelesen, dass
manche Versicherungen dann Ihren Vertragsrücktritt
zurückziehen.
Dieses ist leider von der Versicherung alles nicht möglich.

Vermutlich ist Person A aufgrund der Zahlungsmoral aus der Zielgruppe dieses Versicherers gerutscht.

2 Fragen:

  1. Gäbe es eine Möglichkeit, das Fahrzeug rückwirkend zu
    versichern?

Ich kenne keine

  1. Was kommt als nächstes von der Zulassungsstelle auf auf
    Person A zu, b.z.w. mit was für eine Strafe muss Person A
    rechnen.

Aufforderung, eine Versicherung innerhalb von 7 Tagen nachzuweisen, das Fahrzeug bis dahin nicht mehr zu benutzen. Für dieses Schreiben nimmt die Zulassungsstelle bei uns um die 30.- €

Vier Monate sind ja eine lange Zeit, in der dann kein
Versicherungsschutz bestand.

Auch eine lange Zeit, um sich mal zu erkundigen, was der Versicherer mit den Betreffzeilen: „Rechnung“, „Zahlungserinnerung“ und „Mahnung“ wohl gemeint haben könnte.

Den Standard Gesetztestext hat Person A auch schon gefunden,
nur Person A würde interessieren, was da praxisnah auf ihn
zukommen könntet?

Nächster Schritt: Zwangsentstempelung, ca. 70.- bis 150.- €
Bußgeld?
Ggf. gerichtliches Mahnverfahren des Versicherers für ausstehende Prämien von November 09 bis 08.04.2010

eine Versichrung käuft die andere auf .

Hi,
das ist der Zeitenlauf :wink:

Ursprünglicher V - Beitag für das Saisonkennzeichen 240 Euro .
Die neue Versicherung ist annähernd doppelt so teuer

Teilt dies auf der Beitragsrechnung mit

und bucht nochmals 220 Euro ab , der Versicherungsnehmer bucht den
Betrag zurück ,

Besser hätte er von seinem Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung Gebrauch gemacht

da er in dem moment nicht über das Vorgehen der Versicherung informiert ist

Das kann ich mir nun nicht so recht vorstellen.

erst 3 Monate später wurde einem vom Amt mitgeteilt , das
dieses Fahrzeug nicht mehr versichert ist .

-> Versicherer bietet Versicherungsschutz
-> Dafür braucht er Prämien
-> Bekommt er die Prämie nicht
-> Entzieht er den Versicherungsschutz

…alle Restlichen Versicherungen die auch wesentlich
teuerer wurden , vom Versicherungsnehmer zum nächst möglichen
Termin .

Der nächst mögliche Termin ist das Wirksamwerden der Erhöhung

Gruß Keki

Ursprünglicher V - Beitag für das Saisonkennzeichen 240 Euro .
Die neue Versicherung ist annähernd doppelt so teuer

Teilt dies auf der Beitragsrechnung mit

und bucht nochmals 220 Euro ab , der Versicherungsnehmer bucht den
Betrag zurück ,

Besser hätte er von seinem Sonderkündigungsrecht zum
Wirksamwerden der Erhöhung Gebrauch gemacht

da er in dem moment nicht über das Vorgehen der Versicherung informiert ist

Das kann ich mir nun nicht so recht vorstellen.

Von keiner Seite wurde bekannt gemacht das Versicherung A die alte Versicherung aufgekauft hatte .
möglicherweise war Post im Briefkasten mit der Anschrift der neuen Versicherung , doch im Briefkasten liegen wöchentlich X - Briefe von irgendwelchen Versicherungen mit denen man nichts zu tun hat , die ungelesen in den Müll fliegen .
Wenn vom Versicherungsvertreter kein Hinweiss kommt , das die Versicherung A jetzt zuständig ist , man genau von dieser Versicherung im Jahre 2005 die Schnauze gestrichen voll hatte und zur Versicherung D gewechselt ist und man mit Versicherung A nie wieder etwas zu tun haben wollte und diese Versicherung A jetzt D aufkäuft zumal alle Versicherungen ohne Hinweis von Versicherung D einfach übertragen wurden und bei der Aktion richtig zuschlugen.

Hausratversicherung Versicherung D = 89 Euro
Versicherung A = 168 Euro

Privathaftpflicht A = 179,- Euro
Versicherung D = 109 Euro

Sportcoupe mit Soisonkennzeichen A = 460 Euro
Versicherung D = 240 Euro

Mittelklasse Limousine monatl A = 79 Euro
Versicherung D = 34 Euro

Zusatzkrankenversicherung A = Ersatzlos gestrichen
Versicherung D = 12 Euro monatl

Die Versicherungen wurden einfach abgebucht , erst als ich ziemlich angesäuert mit meinem Vertreter redete war die Sache klar , aber die Vers. wurden dann aber alle gekündigt

Eine anderer Namhafter Versicherer konnte die Preise von D sogar unterbieten

gruss

Toni

möglicherweise war Post im Briefkasten mit der Anschrift der
neuen Versicherung , doch im Briefkasten liegen wöchentlich X

  • Briefe von irgendwelchen Versicherungen mit denen man nichts
    zu tun hat , die ungelesen in den Müll fliegen .

Das ist, mit Verlaub gesagt, eigene Dummheit.
Zumindest den Umschlag öffnen und schauen, ob es sich wirklich um Werbung handelt sollte man.

Hallo!

Neben diesem Satz hier:

Dieses hat Person A heute erst (08.04.2010) festgestellt,
indem Person A die Versicherung in einem
Brief von ihrem Vertragsrücktritt erklärt hat.

verstehe ich auch das komplette Problem nicht. Da ist die Person halt ohne Versicherungsschutz gewesen. Und? Hat sie jemand angezeigt? Wohl nicht. Also: Glück gehabt. Natürlich informieren die Versicherer die Zulassungsstellen von der Kündigung, aber strafbar macht sich nur, „wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht“. Man kann so ein Fahrzeug aber straflos in Garage oder Keller stehen haben, also müsste, wer eine Straftat geahndet haben will, auch konkrete Fälle nachweisen können, in denen das Fahrzeug gebraucht worden ist.