4 Monate ohne KV, muss ich nachzahlen?

Hallo,

ich war 4 Monate ohne ALG II, weil ich dies nicht annehmen wollte und mich schämte, somit war ich auch ohne Krankenversicherung Schutz. Nun habe ich eine Vollzeit Einstellung und die IKK hat mich angeschrieben ob ich in den letzen 4 Monaten anderweitig beschäftigt war oder ALG II bezogen haben. Beides trifft bei mir nicht zu. War schlicht und einfach zu Hause und habe mich so durch gemogelt mit Hilfe von Freunde und Verwandte. Jetzt Frage ich mich ob ich die 4 Monate nachzahlen muss, wieviel es wäre und ob ich dies irgenwie umgehen kann. Wer von euch weiß Rat und Hilfe?

Hallo,
wenn die IKK auch die alte Kasse ist, dann wirst du um die Nachzahlung nichr herum kommen. Hast du dagegen eine neue Kasse gewählt, könntest du Glück haben und die nehmen dich so, aber ich glaube da nicht dran, denn
wenn die ordentlich arbeiten werden sie dich an die letzte Kasse verweisen - bei vier Monaten ist das eben so - es wäre u.U. anders wenn es mehr als 18 Monate wären - sorry, dass ich dir nix besseres schreiben konnte.
Gruss
Czauderna

Gemäß Gesetz sind Sie zur Nachzahlung verpflichtet-sprechen Sie mit Ihrem Versicherer bezüglich Abstottern in Raten.
MfG
WS

Hallo,
wenn du keine Leistungen der IKK in Anspruch genommen hast, musst du auch nichts nachzahlen. Es geht nur um die Vorversicherung/Zeiten wegen evtl. Anrechnung von Vorerkrankungen etc. Also kannst du die tatsächliche „Nicht_Versicherung“ ruhig angeben.

VG
ayro

Hallo topmad,

ja das mußt Du laut Gesetz nachzahlen, ca 160 Euro pro Monat.

Verheiratet bist du nicht oder unter 23, dann ging evet. noch eine Familienversicherung.

Du könntest Dich nur drücken, wenn Du im nicht europäischen Ausland warst (mußt Du aber in der Regel nachweisen)oder privat versichert warst.( vielleicht nimmt Dich ja rückwirkend eine private, aber da kenne ich mich nicht aus)

Vielleicht nicht der beste Rat, aber man kann den Brief ja erstmal ignorieren, deine Krankenkasse ist da nämlich auch auf Dich angewiesen, aber es kann Dich jeder Zeit wieder ein holen.

Alles Gute.

Hallo,
auch wenn es schwer fällt die 4 Monate müssen nachbezahlt werden, weil in Deutschland Versicherungspflicht ist. Das bedeutet das 15,5% von 2500,-€ mal 4 von der Gesetzlichen Krankenkasse nachgefordert werden.
Dadurch das du auf alles verzichtet hast - hat sich dieser Deckel aufgebaut der sonst gezahlt worden wäre.
An deiner Stelle würde ich mit der Ikk reden ob sich sich eventuell auf Ratenzahlung einlassen, damit du nicht den gesamten Betrga auf einmal zahlen mußt.
Mfg
E.R.-M-

Sie werden um die nachzalung des Krankenversicherungsbeitrages für die 4 Monate nicht herumkommen, da es bei uns ja doch eine Versicherungspflicht gibt. Die Höhe der nachzahlung kann ich nicht bestimmen. Eine Ausnahme davon wäre wenn Sie sich in dieser Zeit im Aussereuropäischen Raum (Urlaub z.B) mit den Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, befunden hätten !!!.

MfG
Leo

Bei Fragen einfach noch eine Mail.

Hallo Ayro,

bist du dir da sicher das ich nichts zurückzahlen muss?
In den 4 Monaten war ich nicht beim Arzt oder habe sonst irgendeine Ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Ich frage nur, weil alle anderen etwas anderes geantwortet haben.

LG
Topmad

Hallo,
generell gilt seit 2007 die Versicherungspflicht in der KV.
Ich empfehle Dir Deine noch offenen Beiträge nachzuzahlen, damit Du einen ununterbrochenen Versicherungsverlauf hast. Dies ist wichtig in Bezug auf die Pflegepflichtversicherung.
In Deiner Situation empfehle ich Dir das Gespräch mit Deiner letzten KV.
Wenn Du finanzielle Engpässe hast, kannst Du eine Nachzahlung in Raten vereinbaren. Die meisten Kassen machen das.
Keine Nachzahlung ist beschränkt nur dann möglich, wenn Du in dieser Zeit auch keine Leistungen (Arztbesuche, Medikamente) von der Kasse erhalten hast.
Viele Grüße
Jochen Seidel
www.seidel-finanzcheck24.de

du darfst laut gesetz seit 2007 nicht mehr unversichert sein also musst du die 4 monate nachzahlen auch wenn du die krankenkasse nicht in anspruch genommen hast kostet ca. 150€ im monat

Hallo,
ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, dass du erst jetzt mit dem neuen Job bei der IKK angemeldet wurdest und in den 4 Monaten nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert warst!!! Wenn du während dieser Zeit bei einer Krankenkasse (ggfs. auch schon bei der IKK)versichert warst, ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen, sieht das natürlich etwas anders aus. Dann müsstest du m. E. ggfs. Beiträge als Stellensuchender/Arbeitloser zur freiwilligen Krankenversicherung zahlen. Wobei man auf Grund der Einkommenssituation evtl. mit der KK reden könnte über die Höhe der Beiträge oder die Einstufung, wenn 100 % klar ist, dass in dieser Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Der tatsächliche Ablauf deiner Versicherung geht aus deiner Frage nicht klar hervor.

VG
ayro

Hi topmad

Jetzt Frage ich mich ob ich die 4
Monate nachzahlen muss,

Ja

wieviel es wäre

Einkommensabhängig mindestens 4 x 150€

und ob ich dies irgenwie umgehen kann.

regulär nein, die Kasse ist aber auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
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http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo topmad,

da gibt es eine glasklare und kurze Antwort.

Du mußt die 4 Monate auf alle Fälle nachzahlen!
Nach deinen Schilderungen trifft auf dich der monatl. Mindesbetrag zu. Dies sind ca. 150 €.

Einzige Möglichkeit die du hast ist: rede mit der Krankenkasse und vereinbare eine Ratenzahlung für die aufgelaufene Beitragssumme aus der Vergangenheit.

Ist zwar alles keine positive Nachricht für Dich, aber gesetzlich so geregelt.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo topmad,

grundsätzlich ( nach den gesetzlichen Vorschriften ) sind die 4 Monate nachzuzahlen. Der monatliche Beitrag beträgt ca. 160,00 EUR monatlich. Manche Krankenkassen sehen aber von einer Nachzahlung ab, wenn in dem Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

LG
Marianne