4 Monatsfrist

Wenn man nach dem Busgeldbescheid, Widerspruch einlegt, kann man diesen dann auch zurücknehmen?
Innerhalb welcher Frist? Beginnt nach der Widerspruchrücknahme die 4 Monatsfrist ab Widerspruchrücknahme von von vorn?

Danke für eine Antwort
Gruß Remlo

Wenn man nach dem Busgeldbescheid, Widerspruch einlegt, kann
man diesen dann auch zurücknehmen?

Hi,

jederzeit, sogar noch während der Gerichtsverhandlung. Allerdings fallen da Gerichtskosten an. Vorher ohne Kosten.

Innerhalb welcher Frist? Beginnt nach der Widerspruchrücknahme
die 4 Monatsfrist ab Widerspruchrücknahme von von vorn?

Du gehst vom Fahrverbot aus nehme ich an?
In dem Fall beginnt die Frist ab Rechtskraft des BGB, also mit Rücknahme des Einspruchs.

Q-Gruß