4 Tage Lohnabzug wegen nicht angekommener AU

Hallo zusammen ,

ich bin seit längerer Zeit stark erkrankt und wurde von meinem Arbeitgeber in der Probezeit gekündigt. Nun behauptet der Arbeitgeber ,das die AU im März nicht angekommen ist und kürzte mir ohne vorheriger Mitteilung einfach meinen Lohn . Ist das so rechtens ? mir war nicht bekannt ,das die AU nicht vorliegt ,da ich sie verschickt hatte. Vielen Dank

Hallo zusammen ,

ich[…]

FAQ:1129

Falsch: Ich habe…
Richtig: Angenommen eine Person hat…

Bitte stelle Deine Frage nochmal nachdem Du sie abgeändert hat komplett neu ein. DIeser Beitrag wird bald von einem Moderator gelöscht.

MFG

PS: Was ist eine AU? Ich kenne das nur als Abgasuntersuchung, aber das macht hier keinen Sinn unter Arbeitsrecht.

PS: Was ist eine AU? Ich kenne das nur als Abgasuntersuchung,
aber das macht hier keinen Sinn unter Arbeitsrecht.

Dann solltest du vielleicht im Kfz-Forum bleiben…

AU ist eine gebräuchliche Abkürzung für eine Arbeitsunfähigkeits(bescheinigung).

Krümelchen

Sollte so ein Teil mal verloren gehen, kann man imho eine Kopie(Bestätigung) von der KK anfordern und diese nochmals beim AG einreichen.

Hi!

Sollte so ein Teil mal verloren gehen, kann man imho eine
Kopie(Bestätigung) von der KK anfordern und diese nochmals
beim AG einreichen.

Nur so als Anmerkung:
Eine Kopie von wem auch immer würde mir idR. nicht reichen!

Wenn der AG ein Original will (soweit man bei einer Durchschrift von Original reden kann), dann ist der AN in der Bringschuld …

Gruß
Guido

PS: Was ist eine AU? Ich kenne das nur als Abgasuntersuchung,
aber das macht hier keinen Sinn unter Arbeitsrecht.

Eben weil es hier um Arbeitsrecht geht ist ganz offensichtlich Arbeitsunfähigkeit gemeint. Das, was der Volksmund Krankschreibung nennt, Hattest Du noch nie? Da steht das so drauf.

Wenn der AG ein Original will (soweit man bei einer
Durchschrift von Original reden kann), dann ist der AN in der
Bringschuld …

Ich meinte ja auch der AN könnte bei der KK eine Kopie/Bestätigung anfordern und die dem AG nochmals geben.

Krümelchen

Ich meinte ja auch der AN könnte bei der KK eine
Kopie/Bestätigung anfordern und die dem AG nochmals geben.

Ja, wie gesagt: Mir würde das idR. nicht reichen.

Gruß
Guido

hmm, ich dachte an sowas von der KK wie:

sehr geehrter Herr Krankgewesener,
anbei übersenden wir Ihnen eine Kopie ihrer AU vom dingstag bis zum dingstag.

Anlage: Kopie mit Stempel der KK und Unterschrift.

Oder eben
Sehr geehrter Herr Krankgewesener,
hiermit bestätigen wir Ihnen Ihre AU vom dingstag bis zum dingstag.

Wie sollte dann so was aussehen wenn die Original-AU für den Arbeitgeber „verloren“ ging?

Eine Kopie oder Bestätigung von der KK an den AG direkt?

Gibt ja nette KK die das auch machen würden.

Zu „heilen“ ist ja eine verlorene/nicht angekommene AU, nur wie frag ich mich jetzt gerade.

Krümelchen

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Wie sollte dann so was aussehen wenn die Original-AU für den
Arbeitgeber „verloren“ ging?

Gelber (oder halt blassrosa) Zettel vom Arzt - die stellen das nämlich auch nochmal aus.

Gruß
Guido