4 Wochenführerscheinentzug!

Hallo meine lieben Rechtsexperten
Ich bin ein Außendienstler und hatte pech weil ich zu schnell gefahren bin und das letztes Jahr 34 zu schnell und vor 2 Wochen ebenfalls 36 zu schnell immer außerhalb, jetzt bekamm ich den Strafbefehl und der lautet 100 € und 4 Wochen laufen,welche möglichkeit habe ich ??
Habe allerdings keinen Verkehrsrechtschutz,werde ich unverzüglich nachholen.
Wie schreibt man das man die Chance hat die Strafe zu erhöhen und die 4 wochen laufen umgehen kann?
Wer kann mir bitte schnell helfen!

Vielen Dank

Ela

Hallo!

…hatte pech…

Allein wegen dieser 2 Worte ist es heilsam, wenn Du den Führerschein eine Weile abgibst. Zu schnell zu fahren, hat mit Pech nichts zu tun.

Zur Sache: Du bist Wiederholungstäter, also schon mehrmals wegen erheblicher Geschwindigkeitsübertretungen aufgefallen. Deshalb wird man z. B. mit „Augenblicksversagen“ nicht argumentieren können. Einige Anwälte sehen es anders und erwecken den Eindruck, mit allerlei Maßnahmen das Fahrverbot verhindern zu können. Dem ist nicht so oder bestenfalls in seltenen Fällen. Am Ende wird eine Verzögerung erreicht, aber den Lappen gibst Du trotzdem ab, kassierst die Punkte in Flensburg, zahlst das Bußgeld und zusätzlich natürlich den Anwalt.

Rein vorsorglich sei darauf hingewiesen, daß Sprüche der Art, die berufliche Existenz hinge am Führerschein, vielleicht noch soundsoviele Arbeitsplätze und die Raten fürs Häuschen, sinnlos sind. Sowas hören die Behördenmenschen von früh bis spät.

Wenn Du selbständig bist, mußt Du notfalls einen Fahrer einstellen. Bist Du Angestellter, nimmst Du Deinen Jahresurlaub. Weil es diese Möglichkeiten gibt, kannst Du Dir den Mund fusselig reden und es wird nichts nützen. Der Sinn der Übung ist ja gerade, daß es richtig weh tut :smile:.

Gruß
Wolfgang

Pfui, Doppelposting!

Hallo!

Bist Du Angestellter, nimmst Du Deinen Jahresurlaub.

Als „Vergünstigung“ : man darf sich den Zeitraum der Abgabe des „Lappens“ selber auswählen.
Gruß
Karl

hallo,

glaube das war früher mal so - geht mittlerweile nicht mehr !?

gruß vom inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

…hatte pech…

Allein wegen dieser 2 Worte ist es heilsam, wenn Du den
Führerschein eine Weile abgibst. Zu schnell zu fahren, hat mit
Pech nichts zu tun.

Da kann ich mich Wolfgang nur anschließen. Besonders traurig ist es, wenn man auch noch glaubt, sich über eine höhere Geldstrafe freikaufen zu können. Schön, dass dies nicht möglich ist. Innerorts mit offenbar mehr als 80 Sachen durch die Stadt zu fegen ist schon kriminell.

Zur Sache: Du bist Wiederholungstäter, also schon mehrmals
wegen erheblicher Geschwindigkeitsübertretungen aufgefallen.
Deshalb wird man z. B. mit „Augenblicksversagen“ nicht
argumentieren können. Einige Anwälte sehen es anders und
erwecken den Eindruck, mit allerlei Maßnahmen das Fahrverbot
verhindern zu können. Dem ist nicht so oder bestenfalls in
seltenen Fällen. Am Ende wird eine Verzögerung erreicht, aber
den Lappen gibst Du trotzdem ab, kassierst die Punkte in
Flensburg, zahlst das Bußgeld und zusätzlich natürlich den
Anwalt.

Rein vorsorglich sei darauf hingewiesen, daß Sprüche der Art,
die berufliche Existenz hinge am Führerschein, vielleicht noch
soundsoviele Arbeitsplätze und die Raten fürs Häuschen,
sinnlos sind. Sowas hören die Behördenmenschen von früh bis
spät.

Wenn Du selbständig bist, mußt Du notfalls einen Fahrer
einstellen. Bist Du Angestellter, nimmst Du Deinen
Jahresurlaub. Weil es diese Möglichkeiten gibt, kannst Du Dir
den Mund fusselig reden und es wird nichts nützen. Der Sinn
der Übung ist ja gerade, daß es richtig weh tut :smile:.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Besonders traurig
ist es, wenn man auch noch glaubt, sich über eine höhere
Geldstrafe freikaufen zu können. Schön, dass dies nicht
möglich ist.

Bei mir ginge es, aber nur, weil ich „damit“ (was anderes) zum ersten Male auffiel. = 273€ inkl. aller Nebenkosten anstelle der Hälfte. Die Punkte blieben aber.

Innerorts mit offenbar mehr als 80 Sachen durch
die Stadt zu fegen ist schon kriminell.

Das war es nicht.

gruß

dennis

Hi,

Da kann ich mich Wolfgang nur anschließen. Besonders traurig
ist es, wenn man auch noch glaubt, sich über eine höhere
Geldstrafe freikaufen zu können. Schön, dass dies nicht
möglich ist. Innerorts mit offenbar mehr als 80 Sachen durch
die Stadt zu fegen ist schon kriminell.

Mit mehr als 80 km/h durch die Stadt ist wirklich kriminell - Ela schrieb aber was von außerhalb der Ortschaften. Ansonsten wäre er eh schon bei jedem einzelnen Vergehen zum Fußgänger geworden, da man innerorts ab 31 km/h zuviel 4 Wochen ÖPNV bucht.
Ansonsten finde ich es etwas übertrieben, ihn hier zum potentiellen Totschläger abzustempeln. Ich wäre auch schon fast mal mit deutlich über 30 km/h drüber geblitzt worden - auf einer Autobahn, wo über 70-80km hinweg so nette 130 km/h-Schilder am Rand stehen - und dann plötzlich das nächste ein 100 km/h-Schild ist. Nach den zig Kilometern dahingleiten bei 130+ (mit Tempomat) hab ich da schlichtweg verpasst, das sich bei dem Schild die mittlere Zahl geändert hat. Glücklicherweise musste ich wegen meinem Vordermann runterbremsen und bekam so nur ein Ticket mit 18 km/h zuviel.

Grüßle
Frank K. *sonst immer mit ausgeschildeter Geschwindigkeit unterwegs*

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Hi!

Das geht nur, wenn man „Ersttäter“ ist.
War der Lappen also bereits einmal in der Vergangenheit entzogen worden - keine Chance.
Ansonsten kann man sich innerhalb von 12 Monaten den Zeitraum aussuchen, soweit ich weiss.

Grüße,

Mathias

Hi!

So, nun hast Du ja die Ausagen unserer Moralapostel gehört.
Genau diese Argumentation wirst Du auch vor Gericht zu hören bekommen.
V.a. das Argument, dass die berufliche Existenz am FS hinge, liebt die sesselpfurzende Juristengilde. Deren Antwort: „gerade dann müssten Sie doch besonders vorsichtig fahren“…
Auch das Argument, Du hättest aufgrund Deiner weit überdurchschnittlichen Fahrerfahrung den Wagen auch bei höheren Vs sicher im Griff, kann Dir schnell als „unbelehrbar“ ausgelegt werden.

Alle, die fahren können wissen natürlich ob der Diskrepanz zwischen der Realität auf Deutschlands Straßen und der Denkweise der Gerichte, aber das hilft Dir nicht weiter.

Also: ab zum Anwalt, Einspruch einlegen. Es gibt einige Mittel und Wege, aus der Sache herauszukommen, die Chance schätze ich persönlich auf ca. 30%. Das ist es m.E. wert, es zu versuchen.

Übrigens: fange bloß keine Diskussion mit der Behörde an, das bringt gar nichts. Der Anwalt kann das besser.

Grüße,

Mathias

Hallo,

Also: ab zum Anwalt, Einspruch einlegen. Es gibt einige Mittel
und Wege, aus der Sache herauszukommen, die Chance schätze ich
persönlich auf ca. 30%. Das ist es m.E. wert, es zu versuchen.

Der gute Mann hat aber keine Versicherung.
Das könnte teuer werden!!!

Wie kann man eigentlich heute noch ohne Verkehrsrechtsschutz unterwegs sein. Bei jedem kleinen Scheiß wird doch meist ein Anwalt eingeschaltet.
Na ja muss ja jeder selbst wissen.

mfg

Bert

Hallo,

Also: ab zum Anwalt, Einspruch einlegen. Es gibt einige Mittel
und Wege, aus der Sache herauszukommen, die Chance schätze ich
persönlich auf ca. 30%. Das ist es m.E. wert, es zu versuchen.

Der gute Mann hat aber keine Versicherung.
Das könnte teuer werden!!!

Wie kann man eigentlich heute noch ohne Verkehrsrechtsschutz
unterwegs sein. Bei jedem kleinen Scheiß wird doch meist ein
Anwalt eingeschaltet.
Na ja muss ja jeder selbst wissen.

Jo und wer bei jedem kleinen Scheiß seine RS einschaltet, der hat auch bald keine mehr, weil ihm die Versicherung (zur Recht) kündigt.

Hallo,

So, nun hast Du ja die Ausagen unserer Moralapostel gehört.

Und hier dann auch noch das Statement des unverbesserlichen Rasers.

Auch das Argument, Du hättest aufgrund Deiner weit
überdurchschnittlichen Fahrerfahrung den Wagen auch bei
höheren Vs sicher im Griff, kann Dir schnell als „unbelehrbar“
ausgelegt werden.

Wer ständig immer wieder behauptet „ich bin der allerbeste und geübteste Autofahrer überhaupt, mir kann gar nichts passieren, ich fahre ja immer so schnell und bin mit 240 km/h sicherer unterwegs als jede Hausfrau mit 130“, der hat immer noch nicht begriffen, worum es eigentlich geht.

Dieselben Sprüche hatte der (inzwischen abgeurteilte) Killer-Testfahrer „Turbo-Rolf“ wahrscheinlich auch draufgehabt…

Aber bedenke: du mußt auch immer mit dem Fehlverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen, und da kann es eben schon mal SEHR eng werden, wenn der eine gerade ein wenig unaufmerksam oder überfordert, und der andere dafür erheblich zu schnell ist!

Alle, die fahren können wissen natürlich ob der Diskrepanz
zwischen der Realität auf Deutschlands Straßen und der
Denkweise der Gerichte, aber das hilft Dir nicht weiter.

Komisch ist nur, daß es in Deutschland keinen einzigen Menschen gibt, der von sich behauptet, KEIN guter Autofahrer zu sein!
Die selbsternannten „Profis“ sind genauso gute oder schlechte Autofahrer wie alle anderen auch, weil sich nämlich jeder für perfekt hält!
Oder hast du ein Zertifikat, welches dich als überdurchschnittlich qualifizierten herausragenden Ausnahmefahrer auszeichnet? (Wenn ja: wer stellt sowas aus? Da hätte ich auch Interesse …)

Die Realität ist: es herrscht schon jetzt ein ständiger Krieg auf der Autobahn!
Und Leute, die sich selbst für den Nabel der Welt halten, und mir mit ihrem 535i oder A6 TDI bis auf eine Zeitungsbreite an den Kofferraum kriechen, begegnen mir auch fast täglich.
Und nein, ich bin KEIN ausgemachtes Verkehrshindernis, und auch kein notorischer Linksfahrer! Aber auch ich möchte mit meinem smart CDI gerne einmal einen oder zwei LKW überholen dürfen.
Wenn ich das aber auf meinem täglichen Weg zur Arbeit mache (Limit sind 120, ich fahre 130), dann erscheint in 75% aller Fälle einer der besagten selbsternannten „Super-Autofahrer“, denen es scheinbar wie ein persönlicher vorsätzlicher Angriff auf ihre persönliche Unversehrtheit vorkommt, daß sie einmal für einen Augenblick vom Gas gehen müssen…

Aber wo bitteschön soll ich denn hin, wenn einer wie du mit 2XX km/h angeflogen kommt, und ich gerade eine Kolonne von LKW überhole?
Da kannst du hupen, blinken und aufblenden wie du willst, davon wird mein Auto auch nicht schneller …

Aber ich weiß, auch ich bin nur ein völlig verkehrsuntüchtiger Anfänger, und Autos wie der smart sollten ohnehin verboten werden, und für Super-Fahrer wie dich sollten spezielle Verkehrsregeln gelten.
(bzw. gar keine Regeln, weil du ja so perfekt bist, daß du mit jeder Situation spielend fertig wirst!)

Schönen Gruß,
Robert