Der Freund meiner Tochter ist mit der S-Bahn von uns aus ( Schwaig bei Nürnberg) nach Nürnberg gefahren. Er kaufte sich ein Zugticket und bezahlte dieses auch am Automaten. Er ist noch Schüler ( 15 Jahre) und bezahlte auch den Schülertarif. In der S- Bahn wurde er kontrolliert und hat trotz Ticket und Schülerausweis nun eine Strafe wegen Schwarzfahren bekommen mit einem Bußgeld in Höhe von 40,00 €. Der Grund: Mit 15 Jahre zählt man schon als Erwachsener und da zählt der Schülertarif nicht. Stimmt das?? Für Eure Antworten sage ich jetzt schon Danke!!
Ich kenn mich jetzt nicht in Nürnberg und dem dortigen Verkehrsverbund aus, aber auf vgn.de bekomm ich die Info bzgl. Erwachsene und Kinder (6-14 Jahre). Jetzt schreiben Sie er bezahlte den Schülertarif? Gibt es denn noch einen speziellen Schülertarif oder meinen Sie den Kindertarif? Der gilt nämlich scheinbar mit 15 für ihn tatsächlich nicht mehr.
Das stimmt leider. Wenn der Schaffner kein Auge zudrückt und es bei einer Ermahnung belässt.
Nein mit 15 J. ist man auf keinen Fall erwachsen, nehmen Sie den FN(Fahrpreisnacherhebung) und das Schülerticket, gehen Sie zum Büro der Fahrpreisnacherhebungsstelle legen den Herrschaften den Sachverhalt dar und legen Widerspruch ein!
Hallo Mondstein
dass macht ja wieder spass so etwas… bei der bahn ist man mit 15 Jahren tatsächlich an der altersgrenze… wenn ich das richtig verstehe, dann ist es ab 15 entsprechend notwendig einen speziellen nachweis für schülerkarten zu besitzen. besitzt man diesen nicht, so fehlt in der tat ein teil des fahrausweises. So ein schülerausweis sieht ja an jeder schule anders aus und könnte entsprechend leicht gefälscht werden, ohne dass der bahnbeamte da eine chance hat das zu merken…
Sachlich betrachtet ist die busse damit gerade so gerechtfertigt, krass finde ich es dennoch.
Weitere infos zum tarif hier:
http://www.bahn.de/p/view/angebot/pendler/jahrescard…
wenn ihr beschwerde einlegen wollt oder euch mit einer geeigneten einrichtung in verbindung setzen wollt, dann empfehle ich „ProBahn“ (–> Frag die Suchmaschine im www). Das ist ein verein der es sich zur aufgabe macht zwischen bahn und unzufriedenen kunden zu vermitteln. ich habe sie bereits als sehr hilfsbereit und kompetent kennen gelernt.
Gruss
Nina
Hallo Nina,
vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort. Nun werde ich gleich mal den Link verfolgen, den Du mir geschickt hast.
DANKE !!
LG Mondstein
Ich kenne mich in Bayern nicht aus, aber üblicher Weise unterscheiden sich die einzelnen Tarifsysteme in den Regionen nicht grundlegend.
Das heißt: Fahrkarten für eine einmalige Fahrt (Einzelfahrscheine und Tageskarten, Gruppentageskarten) gibt es nur für Erwachsene oder Kinder. Mit 15 Jahren zählt man nicht mehr als Kind.
Dauerfahrkarten (Wochenkarten, Monatskarten, Jahreskarten) können hingegen auch für Schüler und Azubi angeboten werden. Dann reicht aber kein Schülerausweis als Legimitation. In der Regel muss dann ein Antrag auf ein Abo beim Verkehrsbetrieb abgegeben werden, den die Schule vorher gegen zeichnet. Dann gibt es extra Ausweise mit Bild vom Verkehrsbetrieb.
Kurz: die 40€ sind vermutlich berechtigt. Genau kann das dann aber nur ein Mitarbeiter des Verkehrsbetrieb beantworten.
Hallo Mondstein 1970,
auf dem Bescheid steht auf der Rückseite eine Adresse (Stuttgart). Hier bitte Widerspruch einlegen. Dem sollte eigentlich statt gegeben werden, denn der Zugbegleiter war hier definitiv im Unrecht.
Viele Grüße
Es handelt sich bei der S-Bahn um den Nürnberger Verkehrsverbund. Der hat mit der Bahn nix zu tun. Die Bahn fahr die Züge nur im Auftrag des Vgn.
Der Vgn macht seine Fahrpläne und Tarife extra. Ich kenne mich leider nur im fernverkehr aus. Der gehört zur Bahn. Und die Bahn sagt ab 15 erwachsen.
Tut mir leid. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Leider