40€ Bahn Strafe NICHT zahlen und ausreisen

Hallo,

Ich hab heute eine 40€ Strafe in Bahn bekommen, da ich sofort einsteigen musste und keine Zeit hatte, vor dem Einstieg mich über die richtige Preisstufe zu erkündigen und die Karte zu kaufen und dachte, dass man kann es im Zug zahlen darf (hatte schon mehrmals gesehen!) aber es war nicht so und die Strafmaschine (od. Zugbegleiterin) hat nur die Strafzettel ausgedrückt (mit falscher Adresse! sie hat falsch gehört!!)

Ich hab danach sehr freundlich im DB Zentrum nach Alternative gefragt, und sie haben sehr sehr freundlich geantwortet, dass ich es zahlen muss!

JETZT ist die Frage: Da ich hier als Austauschstudent mit meinem Studium fertig bin und reise nächste Woche aus (Zurück nach Hause, Tschechien!), Was wird passieren, wenn ich es einfach -nicht erledigt- vergesse und gehe…

Ich bekomme auf einer Seite keine Mahnung, wegen falscher Adresse, auch wenn ich bekommen würde, bin ich hier nicht mehr hier angemeldet! Kann das später für mich problematisch werden, oder folgen sie es überhaupt über Ausland?!!

Hallo Roshak,
ich würde die 40Euro zahlen und gut ist.
Andernfalls gehst Du das Risiko ein das gegen Dich ermittelt wird, und das hat meist ungute Konsquenzen für die Zukunft.
Unwissenheit schützt in Deutschland (und auch in Tschechien) nicht vor Strafe.

Ich lebe in den Philippinen, und da gibts keine Bahn :smile:

gruss Christoph

Leider kann ich da keine genaue Antwort geben.
Ob die Bahn ins Ausland verfolgt kann ich nicht einschätzen. Wenn sie es tut wird
es sicherlich über ein Inkassobüro gehen und dann wird es richtig teuer - ich
schätze mal doppelte Kosten.

Bestimmt wurde von der Bahnbegleiterin auch die Nummer eines offiziellen
Dokuments notiert (Reisepass o.ä.)- somit ist zwar die falsche Adresse notiert
aber eine Nachverfolgung dennoch möglich. Und das dann wieder zu großem
Aufwand mit hohen Kosten die bei der Vergabe an ein externes Unternehmen
weitergegeben wird.

Da sicherlich viele Leute „vergessen“ ihre Bahnstrafen zu bezahlen sollten wir von
einem recht professionellen Verfolgungsprozess ausgehen.

Hallo Roshak,

ich komme erst jetzt zum Antworten. Es tut mir Leid, dass du eine Strafe zahlen musst. In der Deutschen Bahn braucht man ein Ticket vor Fahrtantritt im Verkehrsverbund und im sonstigen Nah- und Fernverkehr kann man auch gleich zum Zugbegleiter/Schaffner gehen und bezahlen. Es wundert mich, dass du keinen Personalausweis vorlegen musstest.

Genaueres kann ich dir nicht sagen, ob sie dich ausfindig machen oder du später Probleme bekommen solltest. Am besten fragst du einen Juristen.

Dir alles Gute. Ich hoffe, dass das Positive an Deutschland überwogen hat.

Viele Grüße nach Tschechien

Peter