40 Euro strafe

Hallo

habe mal eine kurze fragen und zwar wie ist das wenn eine Person erwischt würde beim Schwarz Fahren.
Man sollte 40 Euro zahlen aber die Person hat keiner Einkünpfte.
Das ist auch nazuweisen weil die Person keine Geld von Arbeitsamt bekommt und auch kein Konto besitzt.
Wie geht das jetzt weiter?
Wo hin muss man sich melden das man es etweder nicht bezahlen muss oder jemand ander es bezahlt eventuell das Arbeitamt oder wer?
danke

Hallo!

So grausam ist nun mal die Welt: Wer kein Geld hat, kann nicht Bus und Bahn fahren. Das weiß jeder. Wer’s trotzdem tut, zahlt 40 Euro. Das weiß auch jeder.

Hallo

danke erst mal
und was macht die Person jetzt kann man das nicht irgendwo anrufen vielleicht das man nicht bezahlen muss.Wenn man ja nichts hat können die auch auch nichts holen.

Absitzen
Hallo Candy,

ich könnte mir vorstellen, wenn die Stadtbahn - oder wer auch immer - es darauf ankommen lässt, dass ein solcher Betrag im Sinne des Wortes abgesessen wird.

Das ist auch nazuweisen weil die Person keine Geld von
Arbeitsamt bekommt und auch kein Konto besitzt.

(Guthabenkonten gibt es bei SSK und evtl. noch Postbank für JEDEN)

Wie geht das jetzt weiter?
Wo hin muss man sich melden das man es etweder nicht bezahlen
muss oder jemand ander es bezahlt eventuell das Arbeitamt oder
wer?

Volljähriger Mensch?

Ich würde direkt zum Bürgermeister gehen. Alles andere ist wahrscheinlich ein von Pontius-zu-Pilatus-Laufen bis zum Sankt-Nimmerleinstag (WIR sind da nicht zuständig … vorher müssen aber DIE …).

Gruß

Stefan

Hallo

danke erst mal
und was macht die Person jetzt kann man das nicht irgendwo
anrufen vielleicht das man nicht bezahlen muss.

Die Person kann sicher den Anruf gar nicht bezahlen :smile:

Wenn man ja
nichts hat können die auch auch nichts holen.

Du machst es Dir aber leicht. Wenn man nichts hat kann man also einfach alles nehmen ohne dafür bestraft werden zu können? Das wäre wohl etwas zu einfach. Es gibt doch so schöne Dinge wie absitzen, Sozialarbeit usw. Da ist bestimmt was passendes dabei.

Hi
wäre das nicht eine Ausnahmegenehmigung zum Schwarzfahren?
HH

und was macht die Person jetzt kann man das nicht irgendwo
anrufen vielleicht das man nicht bezahlen muss.Wenn man ja
nichts hat können die auch auch nichts holen.

Hallo,

das ist ja zum Schießen :smile: Ich werd’ das einfach auch mal probieren. Kauf mir morgen ein neues, sehr teures Auto und werd’ es dann einfach nicht bezahlen, weil ich ganz vergessen habe, dass ich gerade kein Geld dafür habe.

Wohl auch gerade aus dem All auf diese Erde gebeamt worden, oder wie kann man sonst auf solche Ideen kommen?

Viele Grüße
Florian

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Es gibt doch so schöne
Dinge wie absitzen, Sozialarbeit

Hallo Thomas,
das ist das Rechtsbrett und nicht das Brett Religion und Ethik.
Ein Absitzen oder alternativ Sozialarbeit kommt nur in Frage, wenn jemand zu einer Strafe mit Tagessätzen verdonnert wurde. Angenommen, ich schulde dir Geld, kann ich das auch nicht absitzen. Ich könnte höchstens versuchen, die Sache auszusitzen. Letzteres funktioniert in der Politik recht häufig.
Grüße
Ulf

Hi
in solchen Fällen frage ich mich immer, wovon die Leute eigentlich ihren Lebensunterhalt bestreiten?
2. Frage: Wieso glauben solche Leute immer wieder, sie könnten sich alles erlauben?
Keinerlei Einkommen vom Arbeitsamt oder Sozialamt - wer will mir das erzählen??
Wenn nicht gezahlt wird, wird das Unternehmen Anzeige erstatten und dann landet die Ganze Sache wg. einer Straftat vor Gericht.

Viel Spaß

Gruß
HaWeThie

Holla.

habe mal eine kurze fragen und zwar wie ist das wenn eine Person
erwischt würde beim Schwarz Fahren. Man sollte 40 Euro zahlen aber
die Person hat keiner Einkünpfte.

Na, hier kriegt man wenigstens Auskumpft.

Die 40 € sind keine vom Gericht auferlegte Strafe, sondern das „erhöhte Beförderungsentgelt“ gemäß der AGB der Verkehrsbetriebe (VKB). Mithin ist eine Forderung der VKB gegen die Person entstanden. Jetzt wäre der Ablauf der gleiche, wie wenn die Person im Restaurant gegessen hätte, ohne zu bezahlen : gerichtliches Mahnverfahren und irgendwann die EV (nach fruchtloser Pfändung usw.). Damit existiert dann ein vollstreckbarer Titel - kommt die Person irgendwann zu Geld, darf gelacht werden. Oder aber die Person beschreitet den Weg der Privatinsolvenz - dann ist die Forderung ggf. nach 7(?) Jahren gestrichen.

Die zweite Schiene ist evtl. eine Anzeige wg. Leistungserschleichung bzw. in meinem Bleistift Zechprellerei. Da beschließt ein Gericht z.B. eine Geldbuße, ersatzweise Haft - und die darf dann auch ggf. abgesessen werden. Die 40 € „erhöhtes Beförderungsentgelt“ dagegen kann man nicht abdienen / absitzen / abtanzen, s.o.

Und jemanden, der das für einen bezahlt, kann man unter der Webadresse www.maerchenland\wirfoerdernschwarzfahrer-zechprelle… finden.

Gruß Eillicht zu Vensre

Ein Absitzen oder alternativ Sozialarbeit kommt nur in Frage,
wenn jemand zu einer Strafe mit Tagessätzen verdonnert wurde.

Da hast Du sicher Recht, aber wer sagt dass das nicht die letzte Konsequenz in dieser Sache sein wird? Das vor der Strafe natürlich erst eine Verurteilung steht, habe ich dabei schon vorausgesetzt.

Du hast es als Alternative benannt: („Es gibt doch so schöne Dinge wie absitzen, Sozialarbeit usw. Da ist bestimmt was passendes dabei.“)
Passendes habe ich ohne Urteil oder ohne Strafbefehl nicht gefunden.
In diesem Brett sollte man wenig (bis auf das Geschriebene und die Rechtsnormen) voraussetzen.
(auch ohne Gruß)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

die Person sollte zum Blutplasmaspenden gehen und das 2 mal und dann hat sie die 40 € beisammen :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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danke erst mal
und was macht die Person jetzt kann man das nicht irgendwo
anrufen vielleicht das man nicht bezahlen muss.Wenn man ja
nichts hat können die auch auch nichts holen.

Entschuldige mal, bist Du die Frau Cindy aus Marzahn und willst hier alle abrollen oder kann ein Mensch wirklich allen Ernstes sowas d… fragen?

Ist doch ganz einfach: wer scheisse baut, muss dafür gradestehen. Da gibt’s nix anderes. Fertig, Ende, Aus. Wo kämen wir denn sonst hin?

Hallo?

Ehrlich, ich fass’ es nicht…

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Hallo,
ianal, aber Absitzen kommt schon deshalb nicht in Frage, weil es keine Strafe ist, um die es hier geht. Es handelt sich nur um das ‚erhöhte Beförderungsentgelt‘, und das ist eine Sache des Zivilrechts. Schulden kann man schlicht nicht absitzen.
Wenn später eine Sache des Strasfrechts draus werden sollte, könnte es zu einer Haftstrafe kommen (wenn noch einiges mehr zusammenkommt), aber auch das würde nicht vor der Zahlung der 40€ (und bis dahin zusätzlich aufgelaufenen Mahngebühren, Anwaltskosten etc.) schützen.
Gruß
loderunner

offtopic - Neues Bedürftigenticket
Hallo,

hab diese Woche auf irgendeiner Zeitungstitelseite gelesen, dass es in München Planungen gibt, Bedürftigen eine besondere Fahrkarte zur Verfügng zu stellen. Finde ich vernünftig.

Gruß,
Markus

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