40% GDB Steuerrückzahlung auch für andere Jahre?!

Guten Tag,…

habe da eine Frage bezüglich einer Steuerrüchzahlung beim Finanzamt. Nehmen wir mal an „man“ bekommt einen GDB von sagen wir mal 40% zugesprochen, diese Krankheit war aber schon sagen wir mal 10 Jahre aktiv, wie werden den dann die ehemaligen Einkommensteuererklärungen begutachtet?! Kriegt man da eigentlich noch was zurück, da die Krankheit ja bestand hatten zu den jeweiligen Jahren? (Das müsste dann ja noch der Arzt und das Versorgungsamt bestätigen?!)

Ich danke vielmals für die Antworten.

Nehmen wir mal an „man“ bekommt einen GDB von sagen
wir mal 40% zugesprochen, diese Krankheit war aber schon sagen
wir mal 10 Jahre aktiv, wie werden den dann die ehemaligen
Einkommensteuererklärungen begutachtet?! Kriegt man da
eigentlich noch was zurück, da die Krankheit ja bestand hatten
zu den jeweiligen Jahren?

Es kommt darauf an, ab wann der Schwerbehindertenausweis gilt.

Unter Umständen kann bis 7 Jahre rückwirkend eine Steuererstattung erlangt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

habe da eine Frage bezüglich einer Steuerrüchzahlung beim Finanzamt. Nehmen wir mal an „man“ bekommt einen GDB von sagen wir mal 40% zugesprochen, diese Krankheit war aber schon sagen wir mal 10 Jahre aktiv, wie werden den dann die ehemaligen Einkommensteuererklärungen begutachtet?!
Kriegt man da eigentlich noch was zurück, da die Krankheit ja bestand hatten zu den jeweiligen Jahren? (Das müsste dann ja noch der Arzt und das Versorgungsamt bestätigen?!)

Würde denn der GdB rückwirkend für 10 Jahre zugesprochen? Eine Krankheit bzw. deren Auswirkungen in Form einer Behinderung können sich doch auch entwickeln. Entscheidend dürfte als das Datum sein, das im „GdB-Bescheid“ steht.
Bei einem GdB von 40 gibt es außerdem den Pauschbetrag nicht grundsätzlich (§33b Abs. 2 Nr. 2 EStG) http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html.
Also erstmal das klären, evor man sich über den Rest Gedanken macht.

Grüße