Guten Tag,
habe mein postsparbuch von 1969 wiedergefunden,mit postausweis,wollte mal nachfragen,ob dieses sparbuch, mit einem kleinen betrag drauf,noch gultig ist
danke im vorraus fur eine antwort
Guten Tag,
habe mein postsparbuch von 1969 wiedergefunden,mit postausweis,wollte mal nachfragen,ob dieses sparbuch, mit einem kleinen betrag drauf,noch gultig ist
danke im vorraus fur eine antwort
auch guten tag,
solange ein sparbuch nicht gekündigt ist, hat der kunde anspruch auf auszahlung des sparbetrages. immerhin stand der bank das geld die ganze zeit zur verfügung. nach aktueller rechtsprechung darf die bank das sparkonto auch nicht ohne einwilligung des kunden schließen. sicher mag der aufwand, denn aktuellen kontostand zu ermitteln etwas größer sein, aber dafür ist die bank längere zeit nicht behelligt worden. gleicht sich also aus. es kann nur halt eine weile dauern, da alte sparbücher oft in zentralen stellen der bank bearbeitet werden.
also hin zur rechtsnachfolgerin der post (dürfte postbank sein) und den alten schinken vorlegen. es kann sein, daß das sparbuch dann geschlossen wird. entweder wird das geld dann ausgezahlt oder auf ein konto des vorlegenden überwiesen. schließlich ist das sparbuch ein inhaberpapier. derjenige, der es vorlegt, kann auszahlung an sich verlangen, wenn die bank keine gravierenden zweifel an der berechtigung des vorlegenden hat.
ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. schönen tag noch…
Hallo,
ich bin kein Bankexperte und kann daher hierzu nichts sagen!
Gruß
Jürgen
hallo
danke dir fur die antwort
frohes jahr noch.
ciao