man muß mal jemandem erklären, der mit der Materie nix am hut
hat, daß sich ein oberstes dt. Gericht damit beschäftigt, ob
ein arbeitgeber seinem arbeitnehmer die tankquittung erstatten
darf, ihm einen gutschein geben darf oder er die rechnung
direkt bezahlt…
Hallo Inder,
daß der AG seinem AN die Tankquittung erstatten oder einen
Gutschein aushändigen oder ähnliches darf, ist doch wohl noch
nie strittig gewesen.
ne?
warum dann der ganze „zauber“ mit der form der übernahme der spritkosten?
man könnte doch einen eigenen studienzweig damit füllen, wie die form der zuwendung an den AN auszusehen hat, damit die krümelpicker von der lohnsteuerprüfung nix finden.
dabei fällt mir noch der zauber mit der pauschalierung der geschenke ein. da hatte ich am anfang dieser regelung einen prüfer hier sitzen, der mir ca. 3000€ mit 30% abservieren wollte.
wir haben dann mal darüber sinniert, was das wörtchen „kann“ in der entsprechenden norm bedeutet, wo geregelt ist, wie die pauschalierung erfolgt.
nach rückruf im amt meinte der prüfer, dass es wohl ein wahlrecht für den UN gibt und man auch kontrollmitteilungen an die „beschenkten“ schreiben könnte… auf die 126 kontrollmitteilungen, die er schreiben wollte warte ich heute noch.
bin halt der meinung, wir haben besseres zu tun, als uns um diese korintherei der lohnsteuerrichtlinien zu kümmern. zum glück hab ich damit nur noch sehr wenig zu tun.
komplett abschaffen würde ich die 
gruß inder