Hallo Ich habe im Dezember 40 Std. die Woche gearbeitet und bin fest angestellt mit einem Arbeitsvertrag über mindestens 30 Std. pro Woche ( bisher hat dies auf meiner Abrechnung auch alles gut geklappt). Am 20.Dezember 2012 wurde mir diesmal jedoch im Auftrag der Geschäftsleitung per E-mail mitgeteilt, dass ich für diesen Monat nur 35 Std./Woche bezahlt bekomme bei tatsächlich 40 geleisteten Std./Woche und die zuviel geleisteten Stunden abfeiern soll(5Std.pro Woche ). Grund: Bei der Personalbrechnung ergab sich eine Differenz von +10 Std. über das gesammte lezte Jahr d.h. die Mitarbeiter haben 2012 zusammen 10 STd. zuviel gearbeitet…Diese Differenz wurde aber nicht auf alle, sondern auf 2 Mitarbeiter aufgeteilt ( Darunter auch ich ). Ist dies nun rechtlich okay oder kann ich dagegen vorgehen …Ich persöhnlich finde es eine Frechheit mich vor vollendete Tatsachen zu stellen …ohne mich auch nur einmal gefragt zu haben. Ich hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben und weiterhelfen. Danke schonmal …lg Franka
Hallo Franka,
das kann man nicht so einfach beantworten. Es kommt hier wirklich darauf an, wie genau es einerseits in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist (hast du eine Spanne von bis?) und wie es in einer Arbeitsvertragsrichtlinie des Betriebes geregelt ist (führen von Zeitarbeitskonten etc.).
Insofern würde ich sehr vorsichtig an die Sache herangehen.
Viele Grüße
Andreas
Hallo,
das ist schlichtweg Betrug. Du musst den fehlenden Betrag auf Heller und Pfennig genau schriftlich einfordern und den Arbeitgeber in Verzug setzen (d.h. eine Frist vorgeben, bis zu der der fehlende Betrag bei dir sein muss). Lehnt der Arbeitgeber die Zahlung ab (oder lässt die Zahlungsfrist verstreichen), musst du den Betrag am Arbeitsgericht einklagen. Am Arbeitsgericht gibt’s (in der ersten Instanz) keine Anwaltspflicht und keine Kosten. Du kannst die Klage beim Gericht beim REchtspfleger zu Protokoll geben. Wenn du in der Gewerkschaft bist, gehst du dahin. Die machen dann alles für dich.
Vile Glück!
Hallo,
soweit ich es verstande habe, lautet der AV über 30h/Woche. Insofern ist es in Ordnung, dass der AG auch nicht mehr bezahlen muß. Will der AG den Freizeitausgleich teilweise bezahlen, muß er dies mit dem AN (also mit Ihnen) absprechen. Der AN kann alle Stunden über 30 in Freizeit auf Wunsch bekommen (weil der Vertrag nur über 30h lautet).
Hat der AG bei der Lohnabrechnung einen Fehler gemacht, kann er diesen berichtigen (die sogenannte „Ausschlußfrist“ beträgt im öffentlichen Dienst 6 Monate, danach ist keine Änderung mehr möglich).
Das ein AN für einen Fehler eines anderen oder andere AN mit seinen Stunden „büßen“ soll, kann nicht sein. Dies wäre (so meine Empfehlung) erstmal mit der Personalabteilung zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Franka,
ist natürlich doof, dass du diejenige bist, die jetzt unter den zuviel geleisteten Stunden „leidet“…
Grundsätzlich denke ich aber, dass dein Arbeitgeber so verfahren kann, solange er dir nicht weniger als die vertraglich vereinbarten 30 Stunden auszahlt.
Wenn dein Arbeitgeber dir anbietet, dass du die zuviel geleisteten Stunden „abfreiern“ kannst, klingt das plausibel, da Überstunden entweder mit Geld oder mit Freizeit abzugelten sind. Wenn du also im Januar z. B. für 30 h bezahlt wirst, aber nur 25 arbeiten musst, ist das wohl im Rahmen der Möglichkeiten des Arbeitgebers. Gerade rund um Weihnachten kommt so etwas oft vor.
Es wäre natürlich nett von deinem Arbeitgeber gewesen, wenn er dich darüber vorher informiert hätte - man plant ja schließlich auch mit dem verdienten Geld…
Viele Grüße
tinastar
Hallo Löwe 333,
das ist etwas unverständlich:
Was heisst „mind. 30 Std. pro Woche“? Gibt es keine Obergrenze?
Am Besten geht so was immer zu regeln, wenn man miteinander spricht.
Holen Sie sich einen Termin bei der geschäftsführung und lassen Sie sich das genauer erklären.
Viel Erfolg!
Gruß
Paule