Liebe Gemeinde,
es ist ja zurzeit durchaus üblich, dass statt der „regulären“ 35 oder 38,5 Stunden pro Woche 40 Stunden ohne Lohnausgleich gearbeitet werden. Meine Frage: muss so etwas durch eine schriftliche Betriebsvereinbarung festgelegt werden, oder reicht so etwas mündlich? Oder ist das alles vielleicht ganz anders?
Oder hat gar der Arbeitgeber das Recht, die „normale“ Stundenregelung beizubehalten und dann einfach, z. B. am Ende des Jahres, Überstunden im Maße der, na, wie nenne ichs: Sollstunden (also beispielsweise statt bei einer 35-Stunden-Woche 40 Stunden, das machte dann 5 Überstunden pro Woche, also 5 x 52 = 260 Stunden im Jahr) verfallen zu lassen?
Wenn jemand zu diesen Fragen Gesetzestexte o. ä. nennen könnte, wäre ich sehr verbunden.
Vielen Dank für Antworten,
Daniel
Liebe Gemeinde,
es ist ja zurzeit durchaus üblich, dass statt der „regulären“
35 oder 38,5 Stunden pro Woche 40 Stunden ohne Lohnausgleich
gearbeitet werden. Meine Frage: muss so etwas durch eine
schriftliche Betriebsvereinbarung festgelegt werden, oder
reicht so etwas mündlich? Oder ist das alles vielleicht ganz
anders?
Arbeitszeit wird in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen geregelt, in BV’en nur in Fällen des § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG.
Änderungen sind nur im Rahmen von Tarifverhandlungen oder - bei Arbeitsverträgen - durch Änderungskündigung möglich
Oder hat gar der Arbeitgeber das Recht, die „normale“
Stundenregelung beizubehalten und dann einfach, z. B. am Ende
des Jahres, Überstunden im Maße der, na, wie nenne ichs:
Sollstunden (also beispielsweise statt bei einer
35-Stunden-Woche 40 Stunden, das machte dann 5 Überstunden pro
Woche, also 5 x 52 = 260 Stunden im Jahr) verfallen zu lassen?
Grundsätzlich nein, solange es sich um vom AG angeordnete Überstunden handelt > § 611 BGB.
Wenn jemand zu diesen Fragen Gesetzestexte o. ä. nennen
könnte, wäre ich sehr verbunden.
Eine exaktere Antwort ist von genaueren Angaben abhängig:
Gibt es einen Betriebsrat ?
Gilt ein Tarifvertrag ?
Vielen Dank für Antworten,
Daniel
&Tschüß
Wolfgang
Kommt drauf an
Kommt daruaf an was udn wie vereinabrt wurde.
Wurde ja hier eh schon super toll beschriben.
Also was steht den in deinen Arbeitsvertrag?
Ich zum Beispiel habe pro woche so 5-10 unbezahlte Überstunden, selten das ich bezahlte, also Angeornete Überstunden habe. Dafür habe ich aber auch das dementsprechnde Grundgehalt.
Grüsse