400,00 € job und alg

Wenn ich arbeitslosengeld bekomme und zusätzlich einen 400,00 € Job habe, darf ich von meinem ALG nur 165,00 € behalten. Soviel weiss ich schon. Wenn ich jetzt von meinem chef noch zusätzlich Fahrtkosten erstattet bekomme, zählt das Geld für die Fahrtkosten dann irgendwie mit? Bin ich dann wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt?

Du hast einen Freibetrag von 165.- €, der Dir nicht aufs ALG 1 angerechnet wird. Dazu kommen noch die Beträge aus d. realen Ausgaben für Versicherungen, Altersvorsorge, Fahrtkosten, Beitrag zur Gewerkschaft. Nein, du bist nicht sozialversicherungspflichtig.

Wichtig: Du darfst nicht mehr als 15 Stunden der Nebenbeschäftigung nachgehen bzw. in der Woche dort arbeiten. Sonst wird dies als arbeitsähnliches Verhältnis angesehen und bekommst kein ALG 1 mehr.

Hallo,

nein, dadurch wird man nicht sv-pflichtig. Jedoch können die Werbungskosten dann nicht mehr bei der Agentur für Arbeit berücksichtigt werden, was ansonsten möglich wäre.

Gruß