400 EU- Job und KK

Hallo zusammen,

habe eine allgemeine Frage dazu, dessen Antwort ich nicht erkugelt bekommen habe:

Sind bei einem 400EU Job die Sozialleistungen seitens Arbeitgeber (Krankenkassenbeiträge + RV?) eine MUSS- oder eine KANN-Leistung?

Hatte heute Abend eine Diskussion drüber und wir sind uns nicht einige geworden. Ich bin der Meinung, dass es Pflicht ist, ansonsten handelt es sich um eine freie Mitarbeit und nicht um einen 400 EU - Job, oder?
Finde aber keine eindeutige „Beweise“ dafür, die meine Diskussionspartner überzeugen.

Bitte um eine seriöse Quelle, wo man das nachlesen kann.

Danke schon mal und Gruß
Maja

Hallo Maja,

die Übernahme der SV-Beiträge durch den Arbeitgeber sind verpflichtend. Es entsteht aber kein direkter Leistungsanspruch durch den Arbeitnehmer. Ist der Arbeitnehmer PKV-versichert, so entfällt für den Arbeitgeber die Abgabe Beitragsanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung (nicht Renten!)
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_A2B9C55A…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_A2B9C55A71E0DBA56AE93822D5BABD71/nsc_true/DE/2 AG/navNode.html? nnn=true)
Gruß J.K.

Sorry,

bei einem 400-EUR-Job zahlt der AG Pauschalen nicht nur an die Steuer, sondern auch an die SV-Träger. Das sind aber keine Beiträge in dem Sinne, dass damit Leistungen erworben werden (Ausnahme: RV). Man ist also als 400-EUR-Jobber nicht krankenversichert.

Quellen: http://www.minijob-zentrale.de

§ 249 b Fünftes Sozialgesetzbuch [SGB V)

Gruss

Barmer

Hallo !

Hier stehts drin:

http://www.minijob-zentrale.de

mfG
duck313

Danke an alle und Zusatzfrage
Guten Tag,

Danke an euch drei.

@Barmer, kein Grund zur Entschuldigung :smile:. Ich bin schon lange selbständig, aber ohne Mitarbeiter, deshalb habe ich darüber zu wenig Informationen.

Damit ist meine Frage beantwortet.

Interessant zu wissen, dass man mit einem 400 EU Job keine Krankenversicherung hat. Heißt das, man muss sich selbst versichern?

Nochmal Danke und Grüße an alle
Maja

Ja, außer man ist über einen Erstjob oder als Student oder als Rentner versichert oder (und das ist wohl die Regel ) familienversichert.

Ist der Arbeitnehmer übrigens privat versichert (z.B. als Angehöriger eines Beamten) braucht der Arbeitgeber keine Pauschale für die Krankenversicherung abzuführen !

Gruss

Barmer