eine Privateperson hat einige Immobilien.
Um die regelmäßig anfallenden Tätigkeiten bei der Verwaltung gerin zu halten, da er selbst einen Vollzeitjob hat, würde er gerne unterstütztung erhalten.
Es käme dafür ein 400 EUR Job in Frage,
ist dieser komplett von den Einnahmen absetzbar, incl. Nebenkosten?
Es muss ein geringfügiges, versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt vorliegen.
(Tut es eigentlich nicht - stosse mich da bei Privathaushalt, in meinem ist es ja nicht)
Es muss sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln.
(Würde ich durchgehen lassen)
Der Arbeitgeber muss der Minijob-Zentrale eine Ermächtigung zum Einzug der Pauschalbeiträge für die Sozialversicherung, der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz sowie eventuell zu zahlenden einheitlichen Pauschsteuer erteilen.
(dito)
Sehe ich das zu eng mit der Auslegung dass die Beschäftigung in einem Privaten haushalt erfolgen muss?
Grüße
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Genau das ist der Punkt: Es geht eben NICHT um Privathaushalt, sondern Du brauchst das im Rahmen Vermietung und Verpachtung.
Ich hab es so gemacht: (und konnte so die Kosten absetzen):
Ich hab ne Firma angemeldet (mit Steuernummer, Betriebsstätte etc). Im Gegensatz zur Gewerbeanmeldung kostet das auch nichts.
Und dann jemanden für den Minijob (Knappschaft allg. und Minijob-Zentrale) angemeldet.
der Gedanke kam mir auch schon, aber das sehe ich eine andere Problematik.
Ich bin der eigentümer, die Mieteinnahmen werden mir überwiesen, Grundbücher und Schulden sind auf mich eingetragen.
Wie kann man da jetzt hingehen und darauf eine Firma aufbauen - man müsste doch in dem Fall erstmal alles umschreiben, auf die neue Firma. Dann ginge es doch erst, oder gibts da einen mir noch nicht bekannten Weg?
Grüße
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Man muss lediglich bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.
Über diese Betriebsnummer kann der Arbeitnehmer dann bei der Knappschaft als Minijobber angemeldet werden. An die Knappschaft sind dann auch die pauschalen SV-Beiträge und Lohnsteuer abzuführen.
Die Problematik Privathaushalt stellt sich nur, wenn man in diesem Zusammenhang am Haushaltsscheckverfahren teilnehmen will, das heißt, ermäßigte Pauschalbeiträge bezahlen will. Das geht in diesem Fall aber nicht.
Ja, genau so hab ich’s gemacht, wie von dir beschrieben:
Man muss lediglich bei der Agentur für Arbeit eine
Betriebsnummer beantragen.
Über diese Betriebsnummer kann der Arbeitnehmer dann bei der
Knappschaft als Minijobber angemeldet werden. An die
Knappschaft sind dann auch die pauschalen SV-Beiträge und
Lohnsteuer abzuführen.
Sorry, wenn’s misverständlich formuliert war. Das meinte ich auch mit „Firma anmelden“ …
Richtig, zu dem Entschluss bin ich letztilch auch gelangt, weil man sieht das es doch einige Fragen dazu gibt, die nich ganz einfach zu beantworten sind.
Grüße
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