400 EUR Job + Krankenversicherung

Guten Tag,

ich bin zur Zeit „nur“ Hausfrau. Und ich bin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Mein Mann ist privat versichert.
Wie würde sich der Beitrag für meine Versicherung ändern, wenn ich nun einen 400 EUR Job anfange? Wird er höher, niedriger…???

Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank im Vorraus!

Mit freundlichen Grüßen!

Hallo Lana82,

ein 400 € Job löst keine eigene Versicherung aus, das heißt du bleibst auf jeden Fall weiterhin freiwillig versichert.

Da dein Ehemann privat versichert ist, wird dein monatlicher Beitrag aus seinem halben Einkommen berechnet. Ein Minijob hat hierauf keine Auswirkungen.

Die Beitragshöhe bleibt gleich.

Um günstig versichert zu sein, empfiehlt sich ein Job, der knapp über 400 € liegt, da du dadurch selbst versichert wirst.

Viele Grüße
Spatzl

Hallo,

eigentlich wirkt sich der 400€ job nicht aus, es kommt aber darauf an nach welchem einkommen du eingestuft bist? Nach der Hälfte des Einkommen deines Mannes oder nach dem Geld was dir monatlich zur Vefügung steht? Den Mindestbeitrag zahlst du aus einem einkommen bis zu 851,67€, wenn die 400€ plus also da nicht drüberliegen bleibt der beitrag gleich.

mfg anna

ich bin freiwillig bei

einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Wie würde sich der Beitrag für meine Versicherung ändern, wenn
ich nun einen 400 EUR Job anfange? Wird er höher,
niedriger…???

Die Versicherungen bleiben in gleicher Höhe bestehen. Die Abgaben für den 400 € Job sind pauschal.

Hallo,
nein, der Krankenversicherungsbeiträge dürfte sich nicht verändern da der Arbeitgeber für diese 400,00 € schon einen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag zahlt. Nur bei der Pflegeversicherung dürfte einer Veränderung nach oben eintreten (maximal 200,00 x Beitragssatz der Pflegeversicherung).
Gruß
Czauderna

Hallo!
Das kommt auf die derzeitige Einstufung an. Wenn Sie bereits den Höchstbetrag zahlen, dann ändert sich nichts. Liegen Sie zusammen mit dem halben Einkommen ihres Mannes + 400 Euro unter der Mindestbemessungsgrenze ändert sich auch nichts. Wenn Sie dazwischen liegen, müssten Sie nur Pflegeversicherungsbeiträge auf die 400 Euro zahlen.
Viele Grüße,
Katrin

Hallo an Alle,

habe ein ähnliches Problem wie Lana.

Bin als Selbstständiger Privat versichert und meine Frau arbeitet als Tattoowiererin auf 400 € als Hauptberuf. Weitere Einkommen liegen nicht vor.

Als meine Frau in ihrem erlernten, nicht mehr ausführenden, Beruf Friseurin wegen der Kinder von Teilzeit in Mini-Job wechselte, flog sie aus ihrer Krankenversicherung.

Seither ist sie freiwillig in einer Hausfrauen-Versicherung versichert, über welche auch unsere gemeinsamen Kinder versichert sind.
Zur Beitragsberechnung muß ich quartalsmäßig o. halbjährlich unser gemeinsamen Einkommen angeben, woraus sich ein derzeitiger Beitrag von 186 € ergibt, welcher uns derzeit wegen der Wirtschaftskrise, die uns in tiefrote Zahlen rutschen lies, schwer belastet.

Mir stellt sich die Frage, ob das richtig so ist, zumal vom Arbeitgeber her ja bereits eine Pauschale gezahlt werden muss und das Einkomen meiner Frau dadurch ja quasi um diesen Betrag geschmälert wird.
Gibt es eine Möglichkeit, dies zu umgehen?

Danke für schnelle Antworten,

Gerhard