wenn man einen 400 Eur Job annehmen möchte um sich den Lebensunterhalt zu verdienen, diesen aber auf zwei Stellen verteilen möchte, wie funktioniert das mit der Deklarierung 400 Eur Job?
Was muss der Arbeitgeber eintragen, wenn man bei ihm nur 250 Eur verdienen darf, weil man bereits woanders (z.B. Kiosk) 150 Eur monatlich verdient?
Was muss man selbst als Arbeitnehmer beachten und wie kann man Verwirrungen vorbeugen (indem man dem Arbeitgeber von dem anderen Job in Kenntnis setzt und mitteilt, wieviel man dort bereits verdient und was er evtl. einzutragen hat), falls nun der Eindruck entsteht man habe zwei 400 Eur Jobs, weil man bei einem Job ja normalerweise auf „400 Eur Basis“ arbeitet?
Es wäre ja ein unnötiges Risiko und Papierkrieg dann plötzlich Steuerprobleme zu bekommen, weil man insgesamt fälschlicherweise auf 800 Eur angemeldet ist, effektiv aber ja nur 400 verdient, weil man auch unter dieser Grenze bleiben muss/will.
Es wäre toll, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
Vielen Dank im Voraus!
Ähm, hallo Petz, ist ein Minijob auch wirklich ein 400 Eur Job? Ich verdiene nämlich mehr als 1 Eur!
Und was heißt kein Problem…?
Ich lebe 21 Jahre in diesem Land und bin daher skeptisch, ob das wirklich alles kein Problem ist.
Was sagt man denn seinen beiden Arbeitgebern nun?
a)„Tragen Sie mich bitte auf 400 Eur ein“ und dem andern einfach das gleiche ohne dass sie überhaupt was voneinander wissen müssen
oder
b) dem einen „Tragen Sie mich auf 250 ein, arbeite schon woanders“ und dem anderen „Tragen sie mich auf 150 ein arbeite schon woanders“?
Kurze Antwort ob a oder b reicht mir! Mit „ist weniger ein Problem als du glaubst“ komme ich irgendwie nicht weiter.
Ich traue der Bürokratie gerade bis zu meiner Nasenspitze.
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Man kann so viele geringfügige Beschäftigungen ausüben, wie man möchte, solange der Verdienst zusammengerechnet 400€ nicht überschritet. Daher ist es natürlich sinnvoll (und hier m.E. auch eher verpflichtend notwenig), wenn beide AG von der zweiten Beschäftigung wissen. Die Arbeitgeber melden ganz normal die Einkünfte und solange da kein „Schmu“ getrieben wird, ist für den Arbeitnehmer auch nichts zu befürchten.
weil das Risiko in diesem Fall im wesentlichen beim Arbeitgeber liegt, ist es angebracht, jeden der beiden AG vollständig zu informieren. Heißt konkret, einen Dreizeiler vom jeweils anderen vorzulegen, in dem bescheinigt wird, wie viel dieser maximal bezahlt.
Anderenfalls kanns passieren, dass die Arbeitgeber auch dort Schmuh wittern, wo keiner ist, und lieber einen von den 25 anderen in der Schlange einstellen.
sei einfach EHRLICH beiden Arbeitgebern gegenüber, dann gibt es keinerlei Probleme und jeder Betrieb rechnet Dich auf der begrenzten Basis entsprechend ab.
Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, eine kurze schriftliche Info an den AG evtl. mit einer Verdienstbescheinigung oder Vertragskopie des jeweils anderen Arbeitgebers…
Viele Grüße,
Claudia
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