so viel mir bekannt ist, werden von 400-EUR-Jobs Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, aber … tauchen diese Beiträge im Versicherungsverlauf auf, den man von der LVA anfordern kann?
Anders ausgedrückt: Falls in solch einem Versicherungsverlauf keine solchen Jobs aufgeführt sind, ist damit der Nachweis erbracht, dass die betroffene Person keinen solchen Job ausgeübt hat? Also eine Art „Nicht-Einkommens-Bescheinigung“?
Mir war irgendwie so, als würden die Sozialversicherungsbeiträge pauschal und anonym abgeführt … oder bringe ich da was durcheinander?
Die 400,- EUR Jobs (früher 630,- DM usw.) stehen im Versicherungsverlauf von LVA und BfA. Sie können dort aber frühestens ab dem 01.04.1999 auftauchen, weil die Beschäftigungsverhältnisse zuvor total versicherungsfrei waren.
Es ist sogar wichtig, dass die Zeiten im Versicherungsverlauf enthalten sind, weil es dafür auch mehr Rente gibt. Die Beträge sind zwar sehr, sehr gering, aber mehr gibt es doch.
Sollten die Zeiten nicht im Versicherungsverlauf stehen, unbedingt ein Kontenklärungsverfahren bei LVA oder BfA durchführen. Es reicht wenn du deinen Arbeitgeber nennst und die damalige Krankenkasse bei der du versichert warst (falls du diese weißt).
Zu deiner Frage:
Sollten diese Zeiten fehlen, ist dies auf gar keinen Fall ein „Nicht-Einkommens-Nachweis“. Es kann ja immer passieren, dass dein damaliger Arbeitgeber aus Versehen oder absichtlich diese Zeiten nicht gemeldet hat.
Sozialversicherungsbeiträge werden zwar bei diesen Beschäftigungsverhältnissen pauschal abgeführt, jedoch nicht anonym. Sonst könnten ja die Zeiten deinem Rentenkonto nicht gutgeschrieben werden.
Sollten diese Zeiten fehlen, ist dies auf gar keinen Fall ein
„Nicht-Einkommens-Nachweis“. Es kann ja immer passieren, dass
dein damaliger Arbeitgeber aus Versehen oder absichtlich diese
Zeiten nicht gemeldet hat.
OK, vielen Dank!
Es geht hier darum, dass mir ein solcher Versicherungsverlauf als Nachweis dafür vorgelegt wurde, dass hemand keine Einkünfte (zumindest keine aus nichtselbständiger Arbeit) hatte. Jetzt könnte er natürlich immer noch als Angestellter gearbeitet haben, dann wären diese Zeiten und Einkünfte bei der BfA gespeichert, aber das ist eher unwahrscheinlich.
Wenn also auf dem Versicherungsverlauf bis auf einen ganz kurzen Job nichts steht, ist es einigermaßen wahrscheinlich, dass derjenige tatsächlich nicht gearbeitet hat, es sei denn, ausgerechnet dieser Arbeitgeber hat es nicht gemeldet.
Es geht hier darum, dass mir ein solcher Versicherungsverlauf
als Nachweis dafür vorgelegt wurde, dass hemand keine
Einkünfte (zumindest keine aus nichtselbständiger Arbeit)
hatte. Jetzt könnte er natürlich immer noch als Angestellter
gearbeitet haben, dann wären diese Zeiten und Einkünfte bei
der BfA gespeichert, aber das ist eher unwahrscheinlich.
Ob er als Arbeiter oder Angestellter gearbeitet hat ist unerheblich. Im Versicherungsverlauf der LVA sind auch die Zeiten der BfA und umgekehrt gespeichert.
Wenn also auf dem Versicherungsverlauf bis auf einen ganz
kurzen Job nichts steht, ist es einigermaßen wahrscheinlich,
dass derjenige tatsächlich nicht gearbeitet hat, es sei denn,
ausgerechnet dieser Arbeitgeber hat es nicht gemeldet.
Ja, ich würde sagen, dass die Wahrscheinlichkeit dass keine Beschäftigung vorlag bei 80 % liegt.