Wenn man während der Elternzeit bei seinem eigentlichen Arbeitgeber, bei dem man einen Vollzeitvertrag hat, einen 400,- EUR-Job annimmt, kann das den Vertrag außer Kraft setzen?
Hallo,
das kommt auf den Inhalt der Vereinbarung an.
Es kann eine vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit in der Elternzeit ein (§ 15 Abs. 5 BEEG).
(5) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen. Über den Antrag sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb von vier Wochen einigen. Der Antrag kann mit der schriftlichen Mitteilung nach Absatz 7 Satz 1 Nr. 5 verbunden werden. Unberührt bleibt das Recht, sowohl die vor der Elternzeit bestehende Teilzeitarbeit unverändert während der Elternzeit fortzusetzen, soweit Absatz 4 beachtet ist, als auch nach der Elternzeit zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die vor Beginn der Elternzeit vereinbart war.
Genauso gut kann aber auch das Arbeitsverhältnis wie jeder Vertrag jederzeit einvernehmlich geändert werden. Das könnte also auch eine Vertragsänderung sein, die zwar in der Elternzeit geschlossen wurde, aber über die Elternzeit hinauswirkt.
VG
EK