400 EUR Nebenverdienst

Hallo,

bei wie vielen Arbeitgebern darf ich nebenbei insgesamt 400 EUR steuerfrei dazuverdienen, d.h. ich arbeite auf Steuerkarte und
nebenbei. Es geht um die Anzahl der Nebenarbeitsstellen.

LG, Karin

Hi,

soweit ich weiß:

Wenn Du anderweitig schon sozialversicherungsmäßig abgesichert bist, darfst Du bis zu 400 EUR nebenher verdienen, also bei einem AG 100 EUR, bei dem anderen 200, und bei 2 anderen jeweils 50 EUR.

Aber die Summe darf 400EUR nicht übersteigen…

Gruß

Winni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
hier einen Auszug der wiso monats cd:
Auch wenn es keine speziellen Regelungen für Nebentätigkeiten im Arbeitsrecht gibt, müssen die Vorschriften der Arbeitszeitordnung beachtet werden. Arbeitnehmer, die in mehreren Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, dürfen dabei die gesetzlichen Grenzen für die Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nebentätigkeit beim gleichen oder bei mehreren Arbeitgebern ausgeübt wird. Bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit gibt es allerdings keine gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze für die Arbeitszeit.

Die Einkünfte aus Nebentätigkeiten müssen versteuert werden. Sie werden zu den Einkünften aus der Haupttätigkeit addiert. Ob auch Abgaben zur Sozialversicherung fällig werden, hängt davon ab, ob es sich um eine freiberufliche Nebentätigkeit oder um ein Arbeitnehmerverhältnis handelt, beziehungsweise ob die gesetzlichen Bestimmungen für „geringfügige Beschäftigung“ zur Anwendung kommen. Die Verdienstgrenzen für eine solche - dann von Sozialabgaben befreite - Nebenbeschäftigung sind gesetzlich definiert. —ENDE—
Vielleicht hilft`s weiter.
MbG shiny

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Hallo

bei wie vielen Arbeitgebern darf ich nebenbei insgesamt 400
EUR steuerfrei dazuverdienen, d.h. ich arbeite auf Steuerkarte
und
nebenbei. Es geht um die Anzahl der Nebenarbeitsstellen.

Wenn Du keinen sozialversicherungspflichtigen „Hauptjob“ hast: unendlich viele, solange Du nicht insgesamt über 400€ kommst.

Hast Du einen sozialversicherungspflichtigen „Hauptjob“, kannst Du nur eine geringfügige Beschäftigung daneben versicherungsfrei ausüben. Die zweite wäre dann schon voll versicherungspflichtig (lediglich die arbeitslosenversicherung fiele weg).

Gruß,
LeoLo

Danke euch allen für die Antworten :wink: owT
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