Hallo,
die Auskünfte, die Du bekommen hast, können so nicht stehen bleiben. Es ist also nötig, den Fall ein wenig näher zu beleuchten:
Meine Frau (ehem. Redakteurin, derzeit Mutter und Hausfrau)
hat einen job auf 400EUR-Basis als „freie“ Redakteurin
angeboten bekommen.
Hier sind ein Stück Fisch und ein Stück Fleisch zu einem Eintopf verquirlt.
Entweder, sie wird eine klassische „freie Mitarbeiterin“ - das ist bei Rundfunk, Fernsehen, Zeitung die Regel. Das würde bedeuten, sie ist nicht angestellt, sondern (steuerlich und arbeitsrechtlich) selbständig, aber sozialversicherungspflichtig tätig: Im Folgenden (A)
Oder es geht um einen „400-Euro-Job“ im Anstellungsverhältnis: Im Folgenden (B)
Meine Fragen:
- muss sie ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben?
(A) Selbständige müssen keine Lohnsteuerkarte bei ihren Auftraggebern vorlegen
(B) „Minijobs“ mit einem Arbeitslohn bis 400€ monatlich sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. Die Steuer wird zusammen mit der Sozialversicherungspauschale durch den Arbeitgeber entrichtet. Eine Vorlage der Lohnsteuerkarte ist nicht nötig
- wenn der Ehemann arbeitet und sie steuerlich gemeinsam
veranlagt sind, wird dann ihr Einkommen mitversteuert?
(A) Ja, Einkünfte aus selbständiger Arbeit = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben
(B) Nein, da der Lohn bei „Minijobs“ für den Arbeitnehmer steuerfrei ist
- welche Versicherungen und in welchem Umfang muss der
Arbeitgeber abführen und wie erfolgt hierzu der Nachweis?
(A) die klassischen „Freien“ bei Funk, Fernsehen und Zeitung werden in der Sozialversicherung behandelt wie Arbeitnehmer: Hier also wie (B)
(B) beim „Minijob“ werden keine Arbeitnehmeranteile abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 30% für Sozialversicherung und Pauschalsteuer. Auf Wunsch kann der Arbeitnehmer freiwillig Beiträge zur Sozialversicherung entrichten und erwirbt damit Ansprüche auf Leistungen aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Es geht um roundabout 13%, wenn er will.
Werden diese anfallenden Sozialabgaben in der Regel von den
400EUR abgezogen oder sind die quasi „on top“?
w.o.
- Ist es sinnvoll auf einen Arbeitsvertrag zu bestehen, oder
ist das bei 400EUR Jobs nicht üblich?
Es ist dringend notwendig, hier einen Vertrag zu machen, um definitiv zu klären, ob das Stück Fisch (A) oder das Stück Fleisch (B) aus der Suppe gefischt werden soll. Anders kriegt man die steuerliche Seite nur ziemlich mühsam klar.
- Kann sie die anfallenden Fahrt- und sonstige Werbungskosten
steuerlich absetzen? (ggf. über das Einkommen des Ehemanns?)
(A) Ja: Es handelt sich um Betriebsausgaben
(B) Nein: Zu steuerfreien Einnahmen gibt es keinen Werbungskostenabzug
- sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle versichert?
(A) Vermutlich - da bin ich aber unsicher; wäre mit der Berufsgenossenschaft zu klären
(B) Ja
Schöne Grüße
MM