400 EURO-Basis bzw. Arbeit als freier Redakteur

Hallo Experten!

Meine Frau (ehem. Redakteurin, derzeit Mutter und Hausfrau)
hat einen job auf 400EUR-Basis als „freie“ Redakteurin angeboten bekommen.

Meine Fragen:

  • muss sie ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben?
  • wenn der Ehemann arbeitet und sie steuerlich gemeinsam veranlagt sind, wird dann ihr Einkommen mitversteuert?
  • welche Versicherungen und in welchem Umfang muss der Arbeitgeber abführen und wie erfolgt hierzu der Nachweis? Werden diese anfallenden Sozialabgaben in der Regel von den 400EUR abgezogen oder sind die quasi „on top“?
  • Ist es sinnvoll auf einen Arbeitsvertrag zu bestehen, oder ist das bei 400EUR Jobs nicht üblich?
  • Kann sie die anfallenden Fahrt- und sonstige Werbungskosten steuerlich absetzen? (ggf. über das Einkommen des Ehemanns?)
  • sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle versichert?

Danke für Eure Antworten!

Hallo Experten!

Meine Frau (ehem. Redakteurin, derzeit Mutter und Hausfrau)
hat einen job auf 400EUR-Basis als „freie“ Redakteurin
angeboten bekommen.

Meine Fragen:

  • muss sie ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben?

ja

  • wenn der Ehemann arbeitet und sie steuerlich gemeinsam
    veranlagt sind, wird dann ihr Einkommen mitversteuert?

Ja, wenn gemeinsam veranlagt

  • welche Versicherungen und in welchem Umfang muss der
    Arbeitgeber abführen und wie erfolgt hierzu der Nachweis?

die üblichen Arbeitgeberabgaben

Werden diese anfallenden Sozialabgaben in der Regel von den
400EUR abgezogen oder sind die quasi „on top“?

„on top“, bis zu € 400,- sind Cash

  • Ist es sinnvoll auf einen Arbeitsvertrag zu bestehen, oder
    ist das bei 400EUR Jobs nicht üblich?

Ja, absolut empfehlenswert

  • Kann sie die anfallenden Fahrt- und sonstige Werbungskosten
    steuerlich absetzen? (ggf. über das Einkommen des Ehemanns?)

Ja

  • sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle versichert?

Ja, der Arbeitgeber Ihre Frau bei BG anmelden muss

Danke für Eure Antworten!

Hallo,

die Auskünfte, die Du bekommen hast, können so nicht stehen bleiben. Es ist also nötig, den Fall ein wenig näher zu beleuchten:

Meine Frau (ehem. Redakteurin, derzeit Mutter und Hausfrau)
hat einen job auf 400EUR-Basis als „freie“ Redakteurin
angeboten bekommen.

Hier sind ein Stück Fisch und ein Stück Fleisch zu einem Eintopf verquirlt.

Entweder, sie wird eine klassische „freie Mitarbeiterin“ - das ist bei Rundfunk, Fernsehen, Zeitung die Regel. Das würde bedeuten, sie ist nicht angestellt, sondern (steuerlich und arbeitsrechtlich) selbständig, aber sozialversicherungspflichtig tätig: Im Folgenden (A)

Oder es geht um einen „400-Euro-Job“ im Anstellungsverhältnis: Im Folgenden (B)

Meine Fragen:

  • muss sie ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben?

(A) Selbständige müssen keine Lohnsteuerkarte bei ihren Auftraggebern vorlegen
(B) „Minijobs“ mit einem Arbeitslohn bis 400€ monatlich sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. Die Steuer wird zusammen mit der Sozialversicherungspauschale durch den Arbeitgeber entrichtet. Eine Vorlage der Lohnsteuerkarte ist nicht nötig

  • wenn der Ehemann arbeitet und sie steuerlich gemeinsam
    veranlagt sind, wird dann ihr Einkommen mitversteuert?

(A) Ja, Einkünfte aus selbständiger Arbeit = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben
(B) Nein, da der Lohn bei „Minijobs“ für den Arbeitnehmer steuerfrei ist

  • welche Versicherungen und in welchem Umfang muss der
    Arbeitgeber abführen und wie erfolgt hierzu der Nachweis?

(A) die klassischen „Freien“ bei Funk, Fernsehen und Zeitung werden in der Sozialversicherung behandelt wie Arbeitnehmer: Hier also wie (B)

(B) beim „Minijob“ werden keine Arbeitnehmeranteile abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 30% für Sozialversicherung und Pauschalsteuer. Auf Wunsch kann der Arbeitnehmer freiwillig Beiträge zur Sozialversicherung entrichten und erwirbt damit Ansprüche auf Leistungen aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Es geht um roundabout 13%, wenn er will.

Werden diese anfallenden Sozialabgaben in der Regel von den
400EUR abgezogen oder sind die quasi „on top“?

w.o.

  • Ist es sinnvoll auf einen Arbeitsvertrag zu bestehen, oder
    ist das bei 400EUR Jobs nicht üblich?

Es ist dringend notwendig, hier einen Vertrag zu machen, um definitiv zu klären, ob das Stück Fisch (A) oder das Stück Fleisch (B) aus der Suppe gefischt werden soll. Anders kriegt man die steuerliche Seite nur ziemlich mühsam klar.

  • Kann sie die anfallenden Fahrt- und sonstige Werbungskosten
    steuerlich absetzen? (ggf. über das Einkommen des Ehemanns?)

(A) Ja: Es handelt sich um Betriebsausgaben
(B) Nein: Zu steuerfreien Einnahmen gibt es keinen Werbungskostenabzug

  • sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle versichert?

(A) Vermutlich - da bin ich aber unsicher; wäre mit der Berufsgenossenschaft zu klären
(B) Ja

Schöne Grüße

MM

Hallo Denis,

  • muss sie ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben?

ja

warum?

  • wenn der Ehemann arbeitet und sie steuerlich gemeinsam
    veranlagt sind, wird dann ihr Einkommen mitversteuert?

Ja, wenn gemeinsam veranlagt

Hast Du mal in § 40a Abs. 2 EStG reingeschaut? Was meinst Du dazu?

  • welche Versicherungen und in welchem Umfang muss der
    Arbeitgeber abführen und wie erfolgt hierzu der Nachweis?

die üblichen Arbeitgeberabgaben

Hast Du mal in §§ 168 Abs. 1b, 1c SGB VI und 172 Abs. 3, 3a SGB VI reingeschaut? Was meinst Du dazu?

Werden diese anfallenden Sozialabgaben in der Regel von den
400EUR abgezogen oder sind die quasi „on top“?

„on top“, bis zu € 400,- sind Cash

Kannst Du das bitte genauer erklären?

  • Kann sie die anfallenden Fahrt- und sonstige Werbungskosten
    steuerlich absetzen? (ggf. über das Einkommen des Ehemanns?)

Ja

Hast Du mal §§ 40a Abs. 5 und 40 Abs 3 Satz 3 EStG angeschaut? Was meinst Du dazu?

  • sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle versichert?

Ja, der Arbeitgeber Ihre Frau bei BG anmelden muss

Bist Du da betreffend freie Mitarbeit ganz sicher? Wie ist das in der Satzung der zuständigen BG geregelt, wo findet man das?

Es ist doch jetzt wirklich schon einige Zeit, dass die „Minijobs“ neu geregelt worden sind (abgesehen davon, dass auch für die vorher geltenden Regeln für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse das meiste von Deinen Angaben falsch ist). Unabhängig davon ist die EStliche Behandlung bei „freien“ in Funk, Fernsehen und Presse ein besonderes Kapitel - hier führt sozialversicherungsrechtliche Scheinselbständigkeit keineswegs automatisch zu EStlicher nichtselbständiger Tätigkeit.

Ich fände es schöner, wenn Du dich bloß zu Fragen äußern würdest, wenn Du sicher bist, dass Deine Antwort stimmt - oder alternativ die Vermutungen als Vermutungen kennzeichnen würdest.

Schöne Grüße

MM

…Un/Recht :o)

Hallo Martin

  • muss sie ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben?

ja

warum?

Beides ist richtig und beides ist falsch. Der AG kann in der Tat auf die Abgabe der LSTK bestehen und ggf auf Klasse 6 abrechnen. Eine LSTK ist für ihn von Vorteil, weil er die 2% Pauschalsteuer damit einsparen kann. Richtige Antwort also: Er kann - muß aber nicht - theoretisch die Abgabe einer LSTK fordern. Bzw bei Nichtvorlage wälzt er dann eben die 2% Pauschalsteuer auf den AN ab.

siehe auch: http://www.400-euro.de/400/400-lohnsteuer.html#Abrec…
und
http://www.400-euro.de/400/400-lohnsteuer.html#Pausc…

Es erscheint mir zudem übrigens nicht zwingend sicher, wie oben behauptet, daß hier Werbekosten absetzbar sind.

Gruß,
LeoLo

Seruv LeoLo,

Es erscheint mir zudem übrigens nicht zwingend sicher, wie
oben behauptet, daß hier Werbekosten absetzbar sind.

Werbekosten bei nichtselbständiger Arbeit nie.

Werbungskosten beim pauschal versteuerten 400€-Job nicht, weil der bei der ESt-Erklärung außer Ansatz bleibt.

Aber beim über LSt-Karte versteuerten schon, weil die Einnahmen aus diesem Job (falls nicht selbständig ausgeübt) zu „normalen“ N-Einkünften führen.

Schönen Dank für den Hinweis auf die Möglichkeit der Abrechnung über LSt-Karte. Da war ich zu praxisblind (geschätzte Anzahl der Fälle, die so abgerechnet werden ca. 0,7 %, obwohl das durchaus interessant sein kann)

Schöne Grüße

MM