Wenn der AG vom AN „verlangt“, sich diese 2 % wieder vom Lohn abziehen zu lassen, ist dies rechtens ?
Wenn der AN trotzdem einen solchen Vertrag unterschreibt, kann er dies dann nachträglich einfordern, sofern es NICHT rechtens ist ?
Scheinbar verdient man dann ja eben nicht 400 Euro, sondern nur 392 Euro!!??
Gruss
F
Bezug: -----------
„Neue Pauschalsteuer von 2%
Der Arbeitgeber des geringfügig entlohnten Arbeitnehmers zahlt eine Pauschalsteuer von 2 %. Weitere Steuerzahlungen erfolgen nicht. Die Pauschalsteuer ersetzt die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.“