400 Euro Job - 2 % Pauschalsteuer

Wenn der AG vom AN „verlangt“, sich diese 2 % wieder vom Lohn abziehen zu lassen, ist dies rechtens ?

Wenn der AN trotzdem einen solchen Vertrag unterschreibt, kann er dies dann nachträglich einfordern, sofern es NICHT rechtens ist ?

Scheinbar verdient man dann ja eben nicht 400 Euro, sondern nur 392 Euro!!??

Gruss
F

Bezug: -----------
„Neue Pauschalsteuer von 2%
Der Arbeitgeber des geringfügig entlohnten Arbeitnehmers zahlt eine Pauschalsteuer von 2 %. Weitere Steuerzahlungen erfolgen nicht. Die Pauschalsteuer ersetzt die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.“

Abwälzung ist möglich
Hi!

Es kann eine Abwälzung auf den AN vereinbart werden.

http://www.sozialleistungen.info/con/themen/400-euro…

LG
Guido

Danke an Dich, Guido,

Gruss,
Frank