Angebommen, ein Restaurantbesitzer möchte eine Bedienung auf geringfügiger Basis anstellen. Jedoch möchte er mit der Bundesknappschaft nichts zu tun haben. Seine Steuerberaterin erwähnt einen anderen Vertrag, der für die Bedienstete keinerlei Änderung gegenüber einem 400-Euro-Job-Vertrag mit sich bringt, er als Arbeitgeber müsse jedoch einen Krankenkassenbeitrag für die AN leisten. Die Nebenkosten wären bei dieser Variante zwar etwas höher, jedoch gingen diese direkt an die KK und nicht an die Kanppschaft.
Um welche Beschäftigungsart könnte es sich hierbei handeln? Entstünden für die Bedienung wirklich keine Verpflichtungen bzw. Abgaben?
Angebommen, ein Restaurantbesitzer möchte eine Bedienung auf
geringfügiger Basis anstellen. Jedoch möchte er mit der
Bundesknappschaft nichts zu tun haben.
Kann ich nicht verstehen, da diese Kasse nun wirklich eine richtig gute (aus AG-Sicht) ist, aber das ist nur eine persönliche Anmerkung…
Seine Steuerberaterin
erwähnt einen anderen Vertrag, der für die Bedienstete
keinerlei Änderung gegenüber einem 400-Euro-Job-Vertrag mit
sich bringt, er als Arbeitgeber müsse jedoch einen
Krankenkassenbeitrag für die AN leisten.
Bei 400 Euro ist das NICHT möglich.
Man könnte mit 401 Euro einen Job oberhalb der Minijob-Grenze ins Rollen bringen, allerdings wird dieser dann automatisch steuerpflichtig, was bei einem echten NEBENjob teuer für den AN ist. Außerdem muss der AN dann auch die üblichen SV-Beiträge zahlen, was weit entfernt von „für die Bedienstete keinerlei Änderung“ ist, schließlich sind das rund 20% weniger Netto.
Um welche Beschäftigungsart könnte es sich hierbei handeln?
Entstünden für die Bedienung wirklich keine Verpflichtungen
bzw. Abgaben?
Wie gesagt: Geht nicht (Tipp: Den fiktiven Steuerberater wechseln, das ist BASISwissen, das jeder Azubi drauf haben sollte!!!)
Man könnte mit 401 Euro einen Job oberhalb der Minijob-Grenze
ins Rollen bringen, allerdings wird dieser dann automatisch
steuerpflichtig, was bei einem echten NEBENjob teuer für den
AN ist. Außerdem muss der AN dann auch die üblichen
SV-Beiträge zahlen, was weit entfernt von „für die Bedienstete
keinerlei Änderung“ ist, schließlich sind das rund 20% weniger
Netto.
du schreibst doch schon richtigerweise von der Gleitzone. Da sieht es dann nicht ganz so düster für den AN aus. Bei 401 Euro zahlt er nicht 20 % = 80 Euro, sondern nur knapp ca. 50 Euro SV-Beiträge und der AG statt pauschal 30 % nur ca 20 % AG-Beitrag an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wenn dieser Job der einzige des AN ist, dann bleibt er auch unter dem steuerlichen Existenzminimum.