400 Euro Job bei Steuerklasse 5

1.Muss man bei einem 400 Euro Job, wenn man verheiratet ist und Steuerklasse 5 hat, Steuern oder Sozialversicherung zahlen?
2.Und wie ist das wenn man zusätzlich zu dem 400 Euro Job noch 300 Euro Elterngeld bezieht?

hallo
das ist ein Bsiss beschäftigung du brauchst nicht lohnsteuerkarte abgeben trotz 300 euro eltern geld

gruß eron

Hallo Anja,

1.Muss man bei einem 400 Euro Job, wenn man verheiratet ist und :Steuerklasse 5 hat, Steuern oder Sozialversicherung zahlen?

Ein Arbeitgeber kann einen Minijobber (bis 400 Euro) entweder über Lohnsteuerkarte abrechnen oder eine Pauschsteuer von 2% entrichten.

Bei Steuerklasse 5 fällt etwas Lohnsteuer an.

Sozialversicherung zahlt der Arbeitnehmer nicht, der Arbeitgeber entrichtet die pauschalen Abgaben an die Knappschaft.

Der Arbeitnehmer kann jedoch auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung freiwillig verzichten u. Beiträge entrichten/aufstocken.

2.Und wie ist das wenn man zusätzlich zu dem 400 Euro Job noch 300 :
Euro Elterngeld bezieht?

Das Elterngeld ist zunächst steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.

Es ist kein Problem, neben dem Elterngeld noch einen 400 Euro-Job zu haben. Entweder beim bisherigen Arbeitgeber (der hat sozusagen das „Vorkaufsrecht“) - oder bei einem anderen Arbeitgeber

hallo Eron

das ist ein Bsiss beschäftigung

Sorry, ich hab keine Ahnung, was DAS ist oder sein soll… bitte lies doch einmal vor dem Absenden über deinen Text.
So ist er jedenfalls leider nicht verständlich.

Gruß
Sonja