ich habe kürzlich einen Mini-Job (400 Euro) aufgenommen.
Mein Arbeitgeber führt logischerweise sämtliche erforderlichen Verbindlichkeiten für jeden seiner 400-Euro-Mitarbeiter ab, auch die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung.
Nun ist es allerdings so, dass ich schon seit vielen Jahren selbst privat krankenversichert bin - anders als die anderen Mini-Jobber, die ausnahmslos der gesetzlichen Krankenversicherung angehören.
Meine Frage also:
Kann ein Arbeitgeber seinen Anteil für die Krankenversicherung eines Mini-Jobbers einsparen, weil jener sich ja selbst krankenversichert? Ist es dann folglich so, dass die Abzüge des Mini-Jobbers geringer werden und jener demnach mehr „verdient“? (Ich meine damit, dass in dieser Konstellation der Mini-Jobber etwas weniger arbeiten muss, um auf die 400 Euro pro Monat zu kommen.)
Kann ein Arbeitgeber seinen Anteil für die Krankenversicherung
eines Mini-Jobbers einsparen, weil jener sich ja selbst krankenversichert?
Ja, der AG braucht keine pauschalen KV Beiträge abzuführen.
Ist es dann folglich so, dass die Abzüge des Mini-Jobbers geringer werden
Ein Mini-Jobber sollte gar keine Abzüge haben. Ich habe es erlebt, das ein AG dem Mini-Jobber die pauschale Lohnsteuer aufs Auge gedrückt hat und das scheint auch rechtlich in Ordnung zu sein. Die pauschalen Sozialabgaben trägt der AG aber alleine.
Pauschalabgaben
Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Für 400-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber Abgaben in Höhe von maximal 30,74 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Das sind Pauschalbeiträge in Höhe von 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung, die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,74 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Für Minijobber, die privat krankenversichert sind, zahlen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.
Ob ein Arbeitgeber aber sagt, alle 400-Euro-Kräfte erhalten bei mir 9 Euro Stundenlohn, egal, was ich abführen muss oder ein Privat Versicherter erhält etwas mehr Stundenlohn, ist Verhandlungssache.
Richtig, der Arbeitgeber würde dann sparen. Der Arbeitnehmer aber nicht, da er ja die Sozialabgaben nicht zahlt.
Rechtlich wäre es sicher sehr fragwürdig, ob der privat versicherte Minijobber dann mehr erhalten darf als seine Kollegen, das müsste man mal im Arbeitsrecht-Forum nachfragen.