400 Euro Job die zweite :-)

Hallo Leute vom Forum,
hab gestern den ersten Artikel im Überschwang der Gefühle hingeschrieben und dabei etwas vermasselt.
Werds jetzt nochmal probieren, also :
Angenommen ich hätte einen Ehemann und er hätte einen 400 Euro Job als Krankenpfleger im Pflegeheim bekonnen. Ansonsten hätte er keinen anderen Job. Arbeitsvertrag als 400 Euro Kraft unterschrieben und Kreuzchen gemacht, dass auch Rentneversicherung bezahlt wird. Dadurch sollte er dann weniger als 400 bekommen. Nehmen wir mal an dass er eigentlich mehr Stunden arbeitet würde, diese würden ihm ,laut Heim ,dann nach und nach verrechnet, also ausgeglichen. Erste Gehaltsabrechnung ca 320, 2. 430 jetzt die dritte 460 Euro. Dieser Mehrbetrag von ca. 60 Euro sind als Zeitzuschlag (Wochend/Feiertagsdienst)mit steuerfrei 25 % angegeben.
Jetzt meine Fragen zu diesem fiktiven Fall, den ich mit meinem Freund intensiv diskutiere :
Ist das wirklich so korrekt? Ich war immer der Meinung 400 Euro sind 400 Euro, da darf man nicht drüber kommen, auch wenn Zeitzuschläge bezahlt werden müssen.
Kann man tatsächlich ausgleichen, ich war der Meinung auch das geht nicht mehr bei 400 Euro Kräften ?
Ich würde denken,dass nächstes Jahr die Aufforderung vom Finazamt zur Einkommenssteuererklärung einflattert und dann nachgezahlt werden muss
Was meint ihr dazu ?
Tschüss Jens

Re: 400 Euro Job die zweite :smile:

Ich war immer der Meinung 400 Euro sind 400 Euro,
da darf man nicht drüber kommen, auch wenn Zeitzuschläge bezahlt werden müssen.

das dürfte prinzipiell auch so sein.

In Ausnahmefällen (unvorhergesehener Arbeitsanfall) können die 400€ auch mal überschritten werden.
Das Jahr über dürfen aber nur maximal 4500€ gezahlt werden:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/1__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2 AG/1 geringfuegige beschaeftigung/4 verdienstgrenzen/InhaltsNav.html__nnn=true)

Für den Spezialfall mit der vollen Rentenversicherung würde ich mal bei der Minijobzentrale anrufen und nachfragen. Die sollten dazu was exaktes sagen können.
Wenn dort ein MA nichts genaus weiß, dann noch mal anrufen und einen anderen fragen.
Die Minijobzentrale beantwortet auch schriftliche Anfragen.

Meiner Meinung nach dürften dann immer weniger als 400€ entstehen, weil die Zuzahlung zur RV ja aus dem Geld des AN gezahlt wird.

Gruß JoKu

Die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit werden bei Prüfung der 400 Euro Grenze nicht berücksichtigt, da diese (in gewissen Grenzen) sozialversicherungsfrei sind. Das bedeutet, dass der Minijobber durch diese Zuschläge sogar mehr als 400 Euro Netto bekommen kann.

Durch die Rentenversicherungsoption bekommt der Minijobber selbstverständlich etwas abgezogen, die Aufstockungsbeträge zur Rentenversicherung gehen vollständig zu Lasten das Arbeitnehmers.

Das Verteilen von zu vielem Entgelt auf die Folgemonate ist gängige Praxis, aber gesetzlich nicht „sauber“. Wenn der Minijobber über 400 Euro kommt rutscht er im Standardfall in die normale Beschäftigung (mit Lohnsteuer+Sozialversicheurngsabzug)

Gruß
SChwede

Vielen dank für die Antworten :smile:
Das mit den Zuschlägen für Sonn/ Feiertage habe ich nicht gewusst.
Nochmals vielen Dank !
Tschüss Jens

Re^2: 400 Euro Job die zweite :smile:

In Ausnahmefällen (unvorhergesehener Arbeitsanfall) können die
400€ auch mal überschritten werden.
Das Jahr über dürfen aber nur maximal 4500€ gezahlt werden:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/1__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2 AG/1 geringfuegige beschaeftigung/4 verdienstgrenzen/InhaltsNav.html__nnn=true)

Gruß JoKu

Hallo,
kleine Korrektur sei mir erlaubt:
maximales Jahreseinkommmen nicht 4.500 Euro, sondern 4.800 Euro =
400 Euro im Monatsdurchschnitt.
Gruß
H.Mo