Jemand ist arbeitslos und hat nur einen 400 Euro Job in Aussicht, den er von zuhause ausüben würde. Welche Form der Beschäftigung, v.a. in Hinblick auf Krankenversicherung wäre sinnvoll? Den Arbeitgeber zu fragen ob die Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte laufen kann oder ertsmal auf freiberuflicher Basis ohne Gewerbeanmeldung da ja keine weitere Beschäftigung in Aussicht ist. VG, Sandra
Jemand ist arbeitslos und hat nur einen 400 Euro Job in
Aussicht, den er von zuhause ausüben würde. Welche Form der
Beschäftigung, v.a. in Hinblick auf Krankenversicherung wäre
sinnvoll?
Der AN wäre bei 400 € so oder so nicht gesetzlich krankenversichert. Welche Leistungen bekommt der Arbeitslose? alg? alg II?
er erhält nur noch kurze Zeit ALG I, hat keinen Anspruch auf ALG II und würde den 400 Eur. Job erstmal solange machen, bis er etwas anderes findet. Sozusagen als Übergangslösung. Frage bleibt nach KV bzw. sinnvollsten Form der Bezahlung (Lohnsteuerkarte o. Rechnung stellen)
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er erhält nur noch kurze Zeit ALG I,
Darüber ist er ja noch krankenversichert, insofern er nicht 15 h (oder mehr) wöchentlich arbeitet. Besteht die Möglichkeit der Familienversicherung?
hat keinen Anspruch auf
ALG II
Warum nicht?
Frage
bleibt nach KV
Kommt auf die Beantwortung der Nachfragen an.
bzw. sinnvollsten Form der Bezahlung
(Lohnsteuerkarte o. Rechnung stellen)
Was für ne Art Tätigkeit ist das denn eigentlich?
zur mail-Anfrage
Nicht böse sein Sandra, aber mail-Anfragen zum Arbeitsrecht beantworte ich grundsätzlich nicht. Hat nicht mit nicht-wollen zu tun, sondern ich möchte da keinerlei Risiko eingehen, irgendwelchen Mist zu erzählen (den mir hier im Forum ganz schnell jemand berichtigen würde).
MfG
Servus,
aus der Sicht der Besteuerung geht hier einiges durcheinander.
Eine Option zur „freiberuflichen“ Tätigkeit gibt es nicht, die freien Berufe sind in § 18 Abs 1 EStG definiert, da kommt man nicht dran vorbei.
Auch die Frage „auf Rechnung“ oder „auf Lohnsteuerkarte“ stellt sich so nicht. Entweder, die Tätigkeit erfolgt weisungsgebunden. Dann ist es eine nichtselbständige Tätigkeit, und es gibt bloß die Option „Minijob“ (ohne Lohnsteuerkarte, pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber) oder Regelversteuerung (Lohnsteuerkarte, ggf. Veranlagung zur ESt). Beides hat aber keinen Einfluss auf die Sozialversicherungspflicht und damit Krankenversicherung. Oder es handelt sich tatsächlich um eine selbständige, nicht weisungsgebundene Tätigkeit. Dann gibts keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung, es werden Rechnungen geschrieben - und in der Regel wird das eine gewerbliche Tätigkeit sein. In diesem Fall ist der Unternehmer für seine Krankenversicherung selbst verantwortlich, bei niedrigen Erträgen ist das eine relativ teure Angelegenheit.
Wenn die gesetzliche KV angestrebt wird - das ist in diesem Fall eine relativ günstige Lösung - bleibt nichts übrig, als über eine geringe Erhöhung von Arbeitszeit und damit Erhöhung des Lohns auf z.B. 405 € zu verhandeln.
Viele Arbeitgeber möchten davon nichts wissen, dass diese Handhabung für sie (ein bisschen) billiger ist als die pauschale Versteuerung und „Verbeitragung“ als „Minijob“. Wenn der Arbeitgeber einen halbwegs kulanten StB hat, wird ihm dieser Sachverhalt in wenigen Minuten am Telefon bestätigt, da muss sich der Arbeitnehmer nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Schöne Grüße
MM
Hatte die Option mit der email gesehen und mir nichts weiter dabei gedacht. also hier meine Nachfrage: der 400 Eur Job würde erst beim Auslaufen des ALG 1 angenommen werden, d.h. dann wäre auch KV Pflicht wieder relevant (Person ist ledig, also keine Familienversicherung möglich)
ALG 2 nicht möglich wegen eig. Ersparnisse
Art der Tätigkeit: vom PC aus redaktionell
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