400,- Euro JOB in der EKST-Erklärung?

wie ist das eigentlich steuerlich, wenn beide Ehegatten gemeinsam veranlagt sind? Zählen dann die 400,- Euro voll zu dem versteuerbarem Einkommen dazu???
danke
Werner

Hallo Werner,

wie ist das eigentlich steuerlich, wenn beide Ehegatten
gemeinsam veranlagt sind? Zählen dann die 400,- Euro voll zu
dem versteuerbarem Einkommen dazu???

nein, die Versteuerung der 400€ aus einem „Minijob“ ist seit der letzten Neuregelung des Themas auch dann mit der Pauschale von 2% abgegolten, wenn andere Einkünfte vorliegen - § 40a EStG. Die Bedingungen für einen „Minijob“ gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV gelten einheitlich auch hier: Wenn sie (z.B. wegen mehrerer Minijobs) betreffend Sozialversicherung verletzt sind, tritt auch Steuerpflicht ein.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

kann der Ehepartner, der auf 400-Euro-Basis arbeitet, bei der gemeinsamen Steuererklärung denn trotzdem Werbungskosten etc. geltend machen?

Danke,
HOFee

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Hallo,

kann der Ehepartner, der auf 400-Euro-Basis arbeitet, bei der
gemeinsamen Steuererklärung denn trotzdem Werbungskosten etc.
geltend machen?

Hi,

nein, man kann nur dann Werbungskosten ansetzen, wenn man die Einnahmen auch versteuern muss, siehe hier:

http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p3c.html

Gruß

Peter

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Hallo Peter,

das stimmt natürlich, was die Werbungskosten angeht.

Unser Frager hat aber geschrieben „Werbungskosten etc.“ - wenn er mit dem „etc.“ Vorsorgeaufwendungen meint (Mantelbogen Seite 3) oder Außergewöhnliche Belastungen (Mantelbogen Seite 4), DIE kann er ja immer absetzen.

Michael

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