wie ist das eigentlich steuerlich, wenn beide Ehegatten gemeinsam veranlagt sind? Zählen dann die 400,- Euro voll zu dem versteuerbarem Einkommen dazu???
danke
Werner
Hallo Werner,
wie ist das eigentlich steuerlich, wenn beide Ehegatten
gemeinsam veranlagt sind? Zählen dann die 400,- Euro voll zu
dem versteuerbarem Einkommen dazu???
nein, die Versteuerung der 400€ aus einem „Minijob“ ist seit der letzten Neuregelung des Themas auch dann mit der Pauschale von 2% abgegolten, wenn andere Einkünfte vorliegen - § 40a EStG. Die Bedingungen für einen „Minijob“ gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV gelten einheitlich auch hier: Wenn sie (z.B. wegen mehrerer Minijobs) betreffend Sozialversicherung verletzt sind, tritt auch Steuerpflicht ein.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
kann der Ehepartner, der auf 400-Euro-Basis arbeitet, bei der gemeinsamen Steuererklärung denn trotzdem Werbungskosten etc. geltend machen?
Danke,
HOFee
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Hallo,
kann der Ehepartner, der auf 400-Euro-Basis arbeitet, bei der
gemeinsamen Steuererklärung denn trotzdem Werbungskosten etc.
geltend machen?
Hi,
nein, man kann nur dann Werbungskosten ansetzen, wenn man die Einnahmen auch versteuern muss, siehe hier:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p3c.html
Gruß
Peter
Hallo Peter,
das stimmt natürlich, was die Werbungskosten angeht.
Unser Frager hat aber geschrieben „Werbungskosten etc.“ - wenn er mit dem „etc.“ Vorsorgeaufwendungen meint (Mantelbogen Seite 3) oder Außergewöhnliche Belastungen (Mantelbogen Seite 4), DIE kann er ja immer absetzen.
Michael